Der Kantonsrat hat die Steuergesetzrevision zurückgewiesen mit 87 zu 7 Stimmen in der Debatte vom Mittwoch. Die Mehrheit des Rates war nicht damit einverstanden, dass die Revision Anpassungen des Bundesrechts vermischt mit so genannten «verstecken Steuererhöhungen» in Form von Änderungen des kantonalen Rechts.
Diskussionen gab es nur noch über die Art der Rückweisung. Die SVP-Fraktion verlangte, dass die Regierung zwei Vorlagen ausarbeiten soll: Eine mit den Änderungen für den Vollzug des Bundesrechtes und eine zweite mit rein kantonalen Anpassungen, welche insgesamt steuerertragsneutral sein sollte.
Die CVP/EVP/glp/BDP-Fraktion hingegen wollte dem Regierungsrat bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage freie Hand lassen. Der Rat entschied sich mit 52 zu 40 Stimmen für diese Rückweisungsvariante.
Besteuerung von Eltern mit Kinder ist umstritten
Bei der Teilrevision geht es um die Pauschalbesteuerung, die Besteuerung der Lotteriegewinne, die Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht und die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge.
Als umstrittenster Punkt erwies sich die steuerliche Gleichstellung von Ehepaaren mit Kindern gegenüber Konkubinatspaaren beziehungsweise Alleinerziehenden mit Kindern.
Mehreinnahmen von 3,5 Millionen Franken
Der Kanton Solothurn will dies mit einem Sozialabzug von 7000 Franken für Alleinerziehende lösen. Damit soll die bisherige Besteuerung zum Splittingtarif ersetzt werden. Allein dies brächte der Kantonskasse Mehreinnahmen von 2,7 Millionen Franken.
Weitere 900'000 Franken jährlich sollte die Staatskasse durch Änderungen bei der Berechnung der Vermögenssteuer einnehmen. Insgesamt hätte der Kanton Solothurn nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision mit Mehreinnahmen von 3,5 Millionen Franken pro Jahr rechnen können.