Das Wichtigste in Kürze:
- 2008: Stadt Olten erteilt Baubewilligung
- 2009: Baubeginn
- 2010: Kanton Solothurn wehrt sich gegen zu grosse Lukarnen
- 2011: Der Stadt Olten ist das goldige Dach zu glänzig
Verklagt der Bauherr nun die Stadt?
Die Behörden hatten die Baubewilligung für die Lukarnen und das Verkleidungsmaterial für das Dach widerrufen. Der Bauherr ging weiter ans Verwaltungsgericht. Dieses hatte dann entschieden, dass der Bauherr die Lukarnen massiv verkleinern müsse.
Zudem müsse der goldene Anstrich durch einen matten Anstrich ersetzt werden. Auch damit war der Bauherr nicht einverstanden, weshalb er die Entscheide weiter an das Bundesgericht zog. Dieses bestätigte nun das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Nun muss der Bauherr also die beiden Lukarnen verkleinern und das goldige Dach muss in Zukunft matter erscheinen. Der erneute Umbau kommt den Bauherren teuer zu stehen. Alleine ein Matt-Anstrich kostet rund 100'000 Schweizer Franken.
Offen bleibt das weitere Vorgehen des Bauherren. Er könnte die Stadt wegen den Kosten, die aus dem Widerruf der Baubewilligung entstanden sind, auf Schadenersatz verklagen.