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Aargau Solothurn Tötungsdelikt in Nuglar-St. Pantaleon: Mann vor Gericht

Vor dem Richteramt Dorneck-Thierstein hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 27-jährigen Mann stattgefunden, der vor eineinhalb Jahren in Nuglar-St. Pantaleon seinen 59-jährigen Vater mit drei Messerstichen umgebracht hatte. Das Urteil wird am Donnerstag eröffnet.

Die Tat hatte sich am 20. August 2014 ereignet. Beim Nachtessen war es zwischen dem Vater auf der einen Seite sowie der Mutter und dem Sohn auf der anderen Seite einmal mehr zu einem Familienstreit gekommen.

Als der Vater die Mutter schlug, holte der geistig leicht behinderte Sohn ein Messer und stach dem Vater dreimal in den linken Schulterbereich. Der Mann starb zwei Tage später im Spital.

Das Verhältnis mit seinem Vater sei nicht gut gewesen, sagte der Angeklagte vor den Richtern. Der Vater habe ihn nicht verstanden. Selbst als er aufgestanden sei und gerufen habe, es reiche jetzt, habe er den Vater nicht wirklich töten wollen.

Er sei in die Küche gerannt und habe zuerst eine Konservendose in der Hand gehabt, die er nach dem Vater werfen wollte. Dann habe er ein Brotmesser entdeckt, sei nach draussen gerannt und habe zugestochen.

Anträge meilenweit auseinander

Für den Verteidiger des Angeklagten geschahen diese tödlichen Messerstiche im Affekt. Er plädierte auf Totschlag. Der Angeklagte habe die Tat nicht geplant. Ausschlaggebend seien die Schläge des Vaters gegen die Mutter gewesen. Der Verteidiger erachtete eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten als angemessen.

Hammer.
Legende: Das Richteramt Dorneck-Thierstein wird sein Urteil gegen den 27-jährigen Mann am Donnerstag eröffnen. Colourbox (Symbolbild)

Mit diesen Antrag lag der Verteidiger meilenweit vom Antrag der Staatsanwaltschaft entfernt. Diese stufte die Tat als vorsätzliche Tötung ein und verlangte vom Gericht eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und zwei Monaten.

Der Angeklagte habe, bevor er in der Küche ein Messer holte, gerufen, dass er seinen Vater umbringen wolle.

Einig sind sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft einzig darin, dass der Angeklagte die stationäre Massnahme, die er begonnen hat, fortsetzen soll. Das Urteil wird am Donnerstag eröffnet.

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