Für Kantonsingenieur Rolf Meier hat die Umfahrung von Mellingen nun die grösste Hürde genommen. Laut Meier hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Projekt-Anpassungen im ersten Umfahrungs-Abschnitt positiv aufgenommen.
Zwei Kritik-Punkte erfolgreich ausgemerzt
In einem Gutachten vom Februar 2015 hatte die ENHK schwere Beeinträchtigung zweier Schutzobjekte von nationaler Bedeutung (BLN) bemängelt. Es ging dabei um das Objekt «Reusslandschaft» im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler und um das Objekt «Mellingen» im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung.
Die Kommission hatte zwei Anpassungen empfohlen. Der Kanton Aargau überarbeitete das Projekt daraufhin und änderte die folgenden zwei Punkte:
- Verschiebung der Kantonsstrasse um bis zu 7,5 Meter vom Fuss des Gruemet-Hügels ins benachbarte Landwirtschaftsland.
- Transparentere Gestaltung der Brückenbrüstung durch einen aufgesetzten Leitholm.
«Im Grunde bewilligungsfähig»
Die Umsetzung des Kantons im überarbeiteten Projekt würden nun positiv bewertet, betont Kantonsingenieur Meier gegenüber Radio SRF. Die schwere Beeinträchtigung im Bereich des Gruemet-Hügels entfalle. Gesamthaft komme die ENHK zum Schluss, «dass das geänderte Projekt zum Abschnitt 1 der Umfahrung Mellingen nur noch eine leichte Beeinträchtigung der beiden Schutzobjekte darstellt.» Für Rolf Meier ist mit dieser Stellungnahme klar, «dass der Abschnitt 1 nun im Grunde bewilligungsfähig ist».
Für Kantonsingenieur Rolf Meier ist dies für das Gesamtprojekt der Umfahrung von Mellingen ganz entscheidend. Die übrigen Einwendungen und Beschwerden hält er für lösbare Probleme. Allerdings könnten diese das Projekt weiter verzögern. Eine Prognose bezüglich eines möglichen Baustarts wagt er deshalb nicht.
2011 wurde die 36 Millionen Franken teure Umfahrung Mellingen vom Aargauer Stimmvolk genehmigt. Seither ist das Projekt durch verschiedene Einwendungen blockiert.