Der Mörder von Lucie war den Aargauer Behörden bekannt. Er hatte bereits 2003 eine andere Frau fast umgebracht. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte ihn deshalb auch wegen versuchter Tötung. Der junge Mann musste jedoch nicht ins Gefängnis, sondern in ein Massnahmenzentrum für junge Erwachsene.
Dies sei wahrscheinlich auch ein Grund gewesen, weshalb ihn die Mitarbeiter des Strafvollzugs nicht als so gefährlich einstuften, sagt der Aargauer Sicherheitsdirektor Urs Hofmann gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Generell habe die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen schlecht funktioniert. Der Täter wurde einfach nicht als gefährliche wahrgenommen.
Kanton hat Lehren aus dem Fall gezogen
Deshalb wurde der Täter letztlich auch mit Auflagen entlassen. Eine fatale Fehleinschätzung. Wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem Massnahmenvollzug lockte er das Au-pair-Mädchen zu sich in die Wohnung und brachte es brutal um.
Darauf reagierte der Kanton. Fast 13 neue Stellen wurden im Strafvollzug geschaffen. Nun werden gefährliche Täter von einer Gruppe von Experten begutachtet. Zuvor war es ein einzelner Sachbearbeiter. Über die mögliche Entlassung eines Täters muss zudem die Departementsleitung entscheiden. So einfach käme der Mörder von Lucie heute also nicht mehr frei.
Trotz der Massnahmen könne ein Fehlentscheid aber nicht ausgeschlossen werden, erklärt Hofmann gegenüber Radio SRF. «Solange Menschen handeln müssen, gibt es immer Fehler».