Früher lebten in diesem Quartier Arbeiter einer Kammgarnspinnerei. Diese verlegten alte Teerplatten der Fabrik in ihren Gärten zur Befestigung von Wegen und Plätzen. Das Gift der Platten kontaminiert die Böden bis heute. Die umstrittene Frage des Rechtsstreits war deshalb: Wer bezahlt die Sanierung der Böden?
Entscheidend dafür ist eine Definition der Juristen: Altlast oder nur Belastung? Das Solothurner Bau- und Justizdepartement setzte die Böden unter die Verordnung über belastete Böden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer die Sanierung selbt finanzieren müssen. Die Gemeinde wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen diesen Entscheid, blitzte jedoch ab.
Verordnung über belastete Böden oder Altlastenfonds?
Die Gemeinde forderte dann auch am Bundesgericht, dass die Böden unter der Altlastenverordnung stehen. Dann wäre eine Sanierung Pflicht, der Bund würde aber die Kosten übernehmen.
Das Bundesgericht bestätigte nun aber den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Für die Hausbesitzer ist eine Sanierung nun zwar freiwillig, bezahlt werden muss sie aber aus eigener Tasche.
Bis zu 70'000 Franken kann eine solche pro Garten kosten. Trotz der Freiwilligkeit dürften die Hausbesitzer eine Sanierung machen wollen. Immerhin rät ihnen der Kanton ihre Kinder nicht im Garten spielen lassen.
Diskussionen gehen nun am Verhandlungstisch weiter
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts dürfte auch bei den Besitzern die Schadenersatzfrage wieder auf den Tisch kommen. Die Gemeinde hatte die Liegenschaften vor Jahren von der Spinnerei übernommen und weiterverkauft.
«Eine Teilung der Kosten zwischen Kanton, Gemeinde und Hausbesitzer war bereits schon mal ein Thema», sagt Gemeindeammann Kuno Tschumi gegenüber Radio SRF. Die Gemeinde plane nun diese Gespräche wieder aufzunehmen, so Tschumi weiter.