Im Aargau beurteilen der kantonale Führungssstab, die kantonale Abteilung Wald und Aargauische Gebäudeversicherung die Waldbrandgefahr. Sie berufen sich dabei auf die Einschätzungen der Förster im Kanton.
Das weiterhin trockene und heisse Wetter hat die Verantwortlichen nun dazu veranlasst die Waldbrandgefahr von Stufe zwei (mässig) auf die zweithöchste Stufe vier (gross) heraufzusetzen. Weiter sprechen die Verantwortlichen eine Massnahme aus. Sie rufen die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Freien auf.
Konkret gelten folgende Vorsichtsmassnahmen
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im Freien nicht feuern
- Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist
- Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald
Verbot wie im Kanton Solothurn wird nicht ausgeschlossen
Falls es in den nächsten Tagen nicht genügend Niederschlag gibt, wollen die Verantwortlichen ein Feuerungsverbot prüfen. Dies hat der Kanton Solothurn am Donnerstag getan, vorerst für den Wald und die Waldgegend. Auch hier gilt die Stufe 4. Als weitere Massnahme wäre ein totales Feuerverbot im Freien möglich. Dieses Verbot ist im Moment noch in keinem Kanton ausgesprochen.