Es ist die zweitletzte Runde eines Rennens an den Radsporttagen Gippingen. Eine Gruppe von Radsportlern fährt ein Waldstück hinunter in Richtung Böttstein. In einer steilen Abfahrt überholt ein 52-Jähriger Rennfahrer eine Vierergruppe.
Dann passiert es: Der 52-Jährige kommt einem seiner Konkurrenten zu nahe und kollidiert mit ihm. Es ist der Fahrer an der Spitze. Dieser stürzt.
Drei andere Radrennfahrer fahren in sein Velo und stürzten ebenfalls. Sie schlittern zum Teil über die Strasse und landen in einer Wiese. Einer von ihnen überlebt den Unfall nicht. Es ist ein 37-Jähriger. Er stirbt noch am selben Abend.
«Halsbrecherisch und lebensgefährlich»
Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der 52-Jährige ist halsbrecherisch und lebensgefährlich gefahren. Renntechnisch wäre es nicht nötig gewesen, so nahe am Spitzenfahrer vorbei zu fahren. Er hätte zwei Meter Platz gehabt.
Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb für den Unfallverursacher eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher Körperverletzung. Sie verlangt eine bedingte Gefängnisstrafe und eine Busse von 2000 Franken.
Der amtliche Verteidiger plädierte auf Freispruch. Man wisse nicht genau, wie es zum Unfall gekommen sei. Es gebe «kein Motiv». Unklar sei, weshalb der vorderste Fahrer zuerst gestürzt sei – über das Rad hinweg.
Wahrscheinlich sei, dass es bei diesem Rad zu einem Speichenbruch gekommen sei. Der Schaden am defekten vorderen Rad lege dies nahe. Der Radhersteller habe die Radnaben aus Karbon zurückgerufen.
Weitergefahren und nichts mitbekommen
Der 52-jährige Angeklagte sagte am Mittwoch vor Gericht, dass ihn die Anklage belaste. Er gab zwar zu, dass er einen anderen Radrennfahrer berührte. Es sei aber nur eine leichte Berührung gewesen.
Dass es zu einem Sturz kam, habe ihn überrascht. Er selbst hat von dem allem auch gar nichts mitbekommen. Deshalb sei er auch weitergefahren.
Das Bezirksgericht Zurzach muss nun entscheiden, ob es ein Sportunfall war, wie er vorkommen kann, oder ob der 52-Jährige den Tod des anderen Radrennfahrers fahrlässig in Kauf nahm. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag eröffnet.