Das Wichtigste in Kürze:
- 1994 tötet ein Mann zwei Personen und wird dafür zu «lebenslang» verurteilt.
- Nach 15 Jahren stellt der heute 61-jährige ein Gesuch auf Haftentlassung.
- Das Solothurner Innendepartement lehnt dies zuerst ab.
- Nach einem Gerichtsentscheid stimmt die Fachkommission einer bedingten Entlassung zu.
- Im Sommer 2011 wird der Mann nicht mehr streng überwacht. Er wird jedoch von einem Psychologen weiterhin betreut.
- Der 61-Jährige habe sich unauffällig verhalten, sagen die Solothurner Behörden.
- Am 12. November 2015 bringt der Mann wahrscheinlich eine Frau um.
Es ist ein Fall mit einigen Fragezeichen: Ein Mann bringt zwei Personen um, sitzt danach 15 Jahre hinter Gitter, hat Aussichten darauf, ein völlig freier Mann zu werden, und bringt nun möglicherweise wieder jemanden um. Gemeint ist die Tat von letzter Woche in Frenkendorf (BL).
Fachkommission entschied zwei Mal
Der Mann ist heute 61 Jahre alt, sein Doppelmord liegt 21 Jahre zurück und passierte im Jahr 1994 im solothurnischen Hägendorf. Für diese Tat bekam er eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei dieser Strafe kann der Täter nach 15 Jahren um eine vorzeitige Entlassung bitten, was der Mann auch tat.
Das Solothurner Departement des Innern verweigerte ihm diese Bitte zuerst. Der Mann machte jedoch eine Beschwerde und verlangte, dass eine Person der zuständigen Fachkommission ausgewechselt werde. Das Verwaltungsgericht gab ihm rechte, die Fachkommission entschied – in neuer Konstellation – neu und berief sich dabei auch auf ein neues Gutachten.
All dies führte schliesslich dazu, dass die Fachkommission einen anderen Entscheid fällte: Das interkantonale Gremium, das jeweils aus vier bis fünf Personen besteht, empfahl eine Vollzugsöffnung. Im konkreten Fall heisst das: Der Mann durfe auswärts arbeiten und wohnen, wurde dabei aber stets überwacht, erklärt Thomas Fritschi, Chef vom kantonalen Amt für Justizvollzug.
Bedingte Entlassung
Rund anderthalb Jahre lebte der Mann also unter Beobachtung, bis im Sommer 2011 die Fachkommission zum Schluss kam, dass der Mann bedingt zu entlassen sei. «Es gab bis zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen dafür, dass man den Mann nicht hätte entlassen können», resümiert Fritschi.
Nach diesem Entscheid lebte der Mann eigenständig, wurde dabei jedoch von einem Psychologen und der Bewährungshilfe regelmässig betreut. «Es wurden Termine abgemacht mit dem Mann und dort erschien er auch», informiert Fritschi. Beobachtet wird auch die persönliche Situation der Person, wie sie wohnt oder wie sie finanziell da steht. Auch da sei alles in Ordnung gewesen.
Hinzu kommt, dass der Mann im nächsten Jahr vielleicht als vollständig freier Mann hätte leben können: Die Probezeit von fünf Jahren wäre 2016 abgelaufen. Das Departement des Innern hätte danach abgeklärt, ob man die Probezeit verlängern müsste. Soweit kommt es nun nicht falls sich bestätigt, dass der 61-Jährige letzte Woche eine Frau umgebracht hat.
Verantwortung des Kantons Solothurn?
Fazit: Der Mann lebte seit sechs Jahren unauffällig und gab den Behörden offenbar keinen Grund, misstrauisch zu werden. Und kurz bevor er frei sein könnte, begeht er möglicherweise ein weiteres Delikt. «Ich kann mir das nicht erklären», meint Thomas Fritschi.
Man habe den Fall analysiert und könne keinen Fehler ausmachen, fügt er hinzu. Deshalb sehe man aktuell auch keinen Handlungsbedarf. Auch die Bewährungshilfe, die am Kanton angegliedert ist, sei nicht überlastet gewesen. Klar ist: Der Kanton Solothurn müsse die Verantwortung für diesen allfälligen dritten Mord des Mannes tragen, so Fritschi.