Im so genannten Werkstattmord von Gränichen hat der Verteidiger des einen Beschuldigten am Donnerstag vor dem Aargauer Obergericht den Ausstand der Staatsanwältin gefordert. Er zerpflückte zudem das erstinstanzliche Urteil und bezeichnete es als «krasses Fehlurteil».
Sein Mandant ist ein 52-jähriger Schweizer, der im Herbst 2012 einen heute 45-jährigen Bosnier damit beauftragt haben soll, einen 31-jährigen gemeinsamen Bekannten zu töten. Diesen Vorwurf weist der Beschuldigte entschieden zurück.
Er habe den Bosnier bloss gebeten, den jüngeren Mann im Gespräch dazu zu bringen, mit seinen wiederholten Geldforderungen aufzuhören, sagte er bei der Befragung vor der zweiten Instanz. Er habe das nicht selber machen können, weil er nicht ernst genommen worden wäre: «Ich war zu lieb.»
Der Bosnier dagegen war im Dorf bekannt als gewaltbereit. Er hätte dem 31-Jährigen, der auch nicht als zimperlich galt, Eindruck machen können, erklärte der Beschuldigte.
Zweiter Beschuldigter will nichts getan haben
Der Bosnier selbst erklärte wortreich und immer wieder abschweifend, er habe mit der Tat nichts zu tun. Er habe weder einen Auftrag vom Schweizer erhalten, noch geschossen, noch Schüsse gehört. Er habe nicht einmal mit dem 31-Jährigen gesprochen – dieser sei schon tot gewesen, als er zum Tatort gekommen sei, wo ihn der Schweizer hinbeordert habe, um etwas zu helfen.
Alles, was dieser sage, sei im Übrigen erfunden. Er selbst sage die Wahrheit, beteuerte der Bosnier, dem der psychiatrische Gutachter einen krankhaften Hang zum Lügen attestiert hatte.
Der Schweizer seinerseits gab sich in der Befragung ahnungslos und naiv. Wies ihn der Richter auf einen Widerspruch hin, so erklärte er dies mit der damaligen Situation, die ihn verwirrt und überfordert habe, oder er konnte sich nicht erinnern.
Ausstand wegen Befangenheit
Sein Verteidiger verlangte den Ausstand der Staatsanwältin wegen Befangenheit. Die Staatsanwältin hatte in der Verhandlung dem Gericht ein weiteres Beweismittel eingereicht. Sie sei damit «heimlich und vorsätzlich» vorgegangen und habe Gericht und Verteidigung umgangen, monierte der Verteidiger.
Auch am erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Aarau liess der Verteidiger keinen guten Faden. Es hatte beide Beschuldigten im Dezember 2014 zu je 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wegen Mordes.
Das Urteil weise schwerwiegende Mängel auf, so der Verteidiger. Unter anderem widerspiegle es eine vorgefasste Meinung, widerspreche oder vernachlässige Beweismittel, strotze von Aktenwidrigkeiten. Kurz: Es handle sich um «ein krasses Fehlurteil».
Die Verhandlung vor dem Obergericht ging am Nachmittag mit den Plädoyers der Verteidigung des zweiten Beschuldigten und der Staatsanwältin weiter. Eine Urteilseröffnung noch am Donnerstag wurde angestrebt, steht aber nicht fest.