Die Tat geschah vor gut 2 Jahren, im November 2014: Ein Mann spricht an einem Montagabend auf einem schlecht beleuchteten Fussweg in der Nähe eines Schulhauses ein neunjähriges Mädchen an.
Er bedroht die Drittklässlerin mit einer Softgun-Waffe und zwingt sie zu sexuellen Handlungen. Einige Wochen später nimmt die Kantonspolizei Solothurn einen 30-jährigen Mann fest.
Dieser musste sich nun vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten. Die Anklage lautete auf sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Pornografie und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Das Urteil, welches das Gericht am Montag mündlich bekannt gab, lautet: Ein Jahr Gefängnis unbedingt, zwei Jahre Gefängnis bedingt und die Anordnung einer ambulanten Therapie. Der Angeklagte muss die Gerichtskosten selbst tragen.
Der Mann ist bereits in Therapie. Er war in den Hauptpunkten geständig und zahlt dem Opfer eine Genugtuung von 20'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.