Wie die Aargauer Gemeinden ihre amtlichen Publikationen regeln, ist in den Gemeindeordnungen festgelegt. In Turgi zum Beispiel steht dort, dass die Lokalzeitung «Rundschau» das amtliche Organ ist. Gemeindeschreiberin Michaela Egloff rechnet vor: «Die jährlichen Abogebühren für die Rundschau betragen Fr. 17'000.00. Für die amtlichen Publikationen geben wir zusätzlich rund Fr. 5'000.00 aus.»
Wie viel Geld seine Gemeinde pro Jahr für die amtlichen Inserate ausgibt, kann Urs Schuhmacher nicht sagen. Er ist Gemeindeschreiber von Rudolfstetten-Friedlisberg. Das amtliche Publikationsorgan ist hier der «Bremgarter Bezirksanzeiger» (BBA).
Es seien aber Tausende von Franken jedes Jahr. Dabei sei der Aufwand, um die Inserate zu erstellen und der Zeitung rechtzeitig zu liefern, noch gar nicht eingerechnet. Es seien viele Arbeitsstunden.
2017 werde bei den amtlichen Inseraten besonders teuer, erklärt Schuhmacher weiter, weil Gemeindewahlen sind. Gerade diese Woche organisierte er eine Sonderstreuung des BBA. Das Blatt wurde in jeden Briefkasten der Gemeinde verteilt und tat kund, dass noch Kandidaten für den Gemeinderat gesucht würden.
Die Frage noch gar nicht abgeklärt
All diese Informationen findet man auch auf der Internetseite der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg. Und noch viel mehr dazu. Die Website ist 24 Stunden pro Tag in Betrieb. Wer Internetzugang hat, kann sich dort jederzeit informieren. Warum also nicht in die Gemeindeordnung schreiben, dass die Gemeinde-Website das amtliche Publikationsorgan ist?
Gemeindeschreiber Urs Schuhmacher: «Ich muss ehrlich sagen, diese Frage ist bis heute nie aufgetaucht. Wir haben das nicht abgeklärt. Aber die Frage steht im Raum. Und die Zukunft geht vielleicht dahin, dass das vermehrt der Fall sein könnte, sofern es zulässig ist.»
Ist es zulässig, die Website einer Gemeinde zum amtlichen Publikationsorgan zu erklären? Die Präsidentin der Aargauer Gemeindeammännervereinigung, Renate Gautschy, weiss es nicht: «Es ist mir nicht bekannt, ob man das darf oder nicht.»
Obermumpf mit Twitter und App
Unwissen auch beim Gemeindeschreiber von Obermumpf, Marco Treier. Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde sei die Zeitung «Fricktal.info», erläutert er. Ihre Informationen verbreite die Gemeinde auch sehr aktiv über die Website und soziale Medien. Und als Besonderheit habe Obermumpf sogar eine eigene Gemeinde-App
Beworben wird diese mit dem Slogan «Die begehrte App der Gemeinde Obermumpf. Sie finden alle aktuellen Nachrichten und vieles mehr auf einen Blick. Unmöglich, etwas zu verpassen!» Schon weit über 200 Einwohnerinnen und Einwohner hätten die App heruntergeladen, sagt der Gemeindeschreiber. Wenn im Dorf die Gemeindeversammlung stattfindet, erhalten die App-Besitzer am betreffenden Tag einen Reminder.
Obermumpf setzt also voll auf die digitale Kommunikation mit der Bevölkerung. Aber ob die Gemeinde ihre Homepage oder das App zum amtlichen Publikationsorgan erklären dürfte, das weiss der Gemeindeschreiber nicht.
Website als Publikationsorgan wäre möglich, aber...
Die Antwort gibt Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes im Departement des Innern des Kantons Aargau: «Das ist von uns her gesehen möglich. Es ist im Gesetz nirgends ausdrücklich ausgeschlossen, dass man nicht auch die Website als Publikationsorgan bezeichnen könnte in der Gemeindeordnung.»
Die Verleger selbst sind skeptisch, heisst es auf Anfrage von SRF bei diversen Verantwortlichen. Erstens liefere die Zeitung, ohne dass die Bevölkerung aktiv im Internet suchen muss. Zudem würden die Gemeinden, die amtliche Inserate schalten, bei der redaktionellen Berichterstattung bevorzug behandelt.