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Aargauer Gesetz Im Aargau werden Abfallsünder neu kantonsweit gebüsst

  • Der Kanton Aargau erhält ein kantonales Littering-Gesetz.
  • Bisher haben die Gemeinden Littering unterschiedlich behandelt und gebüsst.
  • Das Littering-Gesetz vollziehen müssen weiterhin die Gemeinden.
  • Das neue Gesetz soll ab Mitte 2019 bereits gelten

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Das neue Litteringgesetz bringt einheitliche Regeln
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 11.12.2018. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 1 Minute 14 Sekunden.

Im Kanton Aargau ist die Ahndung von Littering-Verstössen derzeit in den kommunalen Polizeireglementen geregelt. In den meisten Gemeinden müssen Abfallsünder mit Bussen zwischen 40 bis 100 Franken rechnen. Neu gilt eine kantonale Regelung.

SP, Grüne, CVP, die Mitteparteien und Teile der FDP und SVP waren für das neue Gesetz. Mit 87 Ja zu 41 Nein-Stimmen wurde es am Dienstag verabschiedet. Die Reaktionen auf das Gesetz waren unterschiedlich.

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