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Aargauer Grosser Rat Kein Schweizer Arbeitslosengeld für Grenzgänger

Personen, die in der Schweiz arbeiten aber im Ausland wohnen, sollen kein Schweizer Arbeitslosengeld erhalten. Sie sollen weiterhin von den Arbeitslosenkassen in ihren Heimatländern unterstützt werden. Diese Regelung soll der Aargau mit einer Standesinitiative beim Bundesrat verlangen, hat das Aargauer Kantonsparlament entschieden.

Der Grosse Rat hat dies auf Antrag der SVP beschlossen. Der Entscheid fiel mit 77 zu 50 Stimmen. Konkret wird gefordert, dass der Bund neue EU-Regeln für arbeitslose Grenzgänger nicht anwenden soll.

Schriftzug «Abeit», daneben ein sitzender Mann.
Legende: Keystone

Kleinerer Anreiz für Stellensuchende?

Im Aargau arbeiten rund 12'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Laut der SVP würden die neuen Regeln die Arbeitslosenversicherung zu stark belasten. Die Partei spricht von mehreren 100 Millionen Franken. Arbeitnehmende müssten in diesem Fall mehr in die AHV einzahlen. Und der Anreiz für arbeitslose Grenzgänger, wieder eine Stelle zu suchen, wäre kleiner, so die SVP-Sprecherin. Der Aargau als Kanton mit vielen Grenzgängern wäre stark davon betroffen.

Mit der SVP stimmten im Aargauer Kantonsparlament FDP und CVP. Die Arbeitsplätze in der Schweiz für Personen aus dem Ausland sollten nicht attraktiver gemacht werden, hiess es etwa vom FDP-Sprecher.

Audio
«Kleiner» Aargau soll bei «grosser» EU Druck machen
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 13.11.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 18 Sekunden.

Wer einzahlt, darf auch beziehen

Gegen die Standesinitiative sprachen sich SP, Grüne sowie GLP und EVP/BDP aus. Die Arbeitslosenversicherung sei obligatorisch – auch für Grenzgänger, so die SP. Wer Beträge einzahle, habe auch das Recht auf Unterstützung. Für die Grünen ist das Thema etwas für das nationale Parlament und keine Aargauer Sache. Ähnlich argumentierten auch andere Gegner.

Nach dem Ja zur Standesinitiative muss nun die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben einen Vorschlag ausarbeiten. Dieser kommt danach nochmals in den Grosse Rat.

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