Die Ausgangslage: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zahlen die Krankenkassen verschiedene Pflegematerialien auf der sogenannten Mittel- und Gegenstandsliste MiGel nicht mehr. Dazu gehören etwa Spritzen, Krücken, Stützstrümpfe oder Pflaster. Die Pflegeheime und Spitexorganisationen dürfen diese nicht mehr den Krankenkassen verrechnen, sondern müssen sie als Teil der gesamten Pflegekosten verbuchen.
Die Folgen für Heime und Gemeinden: Was nach einer technischen Abrechnungsfrage klingt, hat handfeste Auswirkungen für die Pflegeheime und Spitexorganisationen, aber auch für die Gemeinden. Denn Inkontinenzhilfen, Pflaster und Verbände gelten nun als Bestandteil der Pflegekosten. Und diese werden auch von Patienten und Gemeinden getragen.
Die Situation im Aargau: Vier Millionen Franken fehlen den Aargauer Pflegeheimen in diesem Jahr aufgrund des Urteils. Dies gemäss einer Medienmitteilung des Kantons. Ertragsausfälle, die am Schluss die Aargauer Gemeinden berappen müssen.
Kritik an Krankenversicherern: Mit einem Rechtsgutachten geht der Kanton Aargau nun auf Konfrontationskurs mit den Krankenversicherern. Diese hätten ihre Prämien mit den Pflegegegenständen berechnet. Wenn sie nun diese Kosten nicht übernehmen, dann würden die Bürger als Prämien- und Steuerzahler doppelt geschröpft. Lenkten die Krankenversicherer nicht ein, dann würde man vor Gericht ziehen, droht der Kanton.
Gemeinden sollen Widerstand leisten: Da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rückwirkend auch auf die Jahre 2015 bis 2017 angewendet werden kann, gibt es für diese Jahre Rückforderungen der Krankenversicherungen. Der Kanton rät den Gemeinden, sie sollen diesen Forderungen nicht nachkommen.
Die Zukunft: Zusammen mit den Pflegeheimen und den Spitexorganisationen will das Aargauer Gesundheitsdepartement die Kosten für die Pflegegestände wieder den Krankenversicherern aufbürden. Dies in dem der Kanton die Normkosten erhöht.