Der Aargauer Regierungsrat hält die Abschaffung der Staatsgarantie für die Aargauische Kantonalbank (AKB) für kein dringendes Thema. Wenn die Staatsgarantie falle, müsse zuvor die Rechtsform geändert und eine Teilprivatisierung geprüft werden.
Wegen bestehender Verpflichtungen könne die Staatsgarantie jedoch «nicht heute auf morgen» aufgegeben werden. Dieser Prozess bedürfe einer sorgfältigen Planung, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Motion der SVP.
Der Regierungsrat ist allerdings bereit, die Forderung von CVP, FDP und SVP zu erfüllen und einen Bericht zur Rechtsform und der Staatsgarantie der AKB auszuarbeiten.
Risiken, aber auch Vorteile
Die Motionäre hatten auf die Risiken der Staatsgarantie hingewiesen. Der Kanton könnte im Falle einer Schieflage der AKB in finanzielle Schwierigkeiten geraten, diese Risiken sieht auch der Regierungsrat.
Allerdings habe eine Staatsgarantie auch grosse Vorteile für die Aargauer Bevölkerung. Sie könnten jederzeit ihr Geld sicher anlegen - auch in Krisenzeiten. Zudem trage der Kanton mit der Gewährung einer Staatsgarantie zur Stabilität des Finanzmarkts bei.