- Der Kanton Baselland kommt KMU und Gschäften bei den Mieten entgegen.
- Mit rund 55 Prozent Ja-Stimmen-Anteil wird das Gesetz über Beiträge an Geschäftsmieten angenommen.
Entschieden wurde über das sogenanntes Dreidrittel-Modell. Gemäss diesem übernimmt der Kanton ein Drittel der Mietzinsen von Geschäften, vorausgesetzt auch die Vermieter verzichten auf einen Drittel der Mieteinnahmen.
Mietzinsbeiträge für Geschäftsräumlichkeiten
Kanton Basel-Landschaft: Mietzinsbeiträge für Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus
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JA
44'026 Stimmen
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NEIN
35'675 Stimmen
Gewährt wird dieser Mietzinsbeitrag für die Monate April, Mai und Juni 2020. Im entsprechenden neuen Gesetz wird der Maximalbeitrag auf 3000 Franken pro Monat begrenzt. Davon profitieren sollen in erster Linie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Die Kosten für den Kanton werden auf zehn Millionen Franken veranschlagt.
Das Dreidrittel-Modell lehnt sich an eine Lösung, die der Kanton Basel-Stadt bereits eingeführt hat. In Baselland hatte die SP das baselstädtische Modell vorgebracht. Im August hiess das Parlament die Gesetzesvorlage gut – gegen den Willen der Regierung.