- Im Kanton Genf dürfen künftig auch Menschen mit schwerer geistiger Beeinträchtigung abstimmen und wählen.
- Die Stimmbevölkerung hat eine entsprechende Verfassungsänderung mit rund 75 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen.
- Damit ist Genf der erste Schweizer Kanton, der urteilsunfähigen Personen ihre politischen Rechte zurückgibt.
- Die zweite Vorlage – die Umzonung eines Landwirtschaftsgebiets in eine Industriezone in der Gemeinde Avusy – ist gescheitert.
Stimmrecht für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
Kanton Genf: Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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JA
84'680 Stimmen
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NEIN
28'575 Stimmen
Zonenplanänderung Gemeinde Avusy
Kanton Genf: Zonenplanänderung Gemeinde Avusy
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JA
39'168 Stimmen
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NEIN
74'438 Stimmen
Eine Verfassungsänderung soll der Justiz verbieten, urteilsunfähige Personen die politischen Rechte zu entziehen. Damit soll die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Das Genfer Stimmvolk ist diesem Anliegen gegenüber offen.
Das Gesetz, das dem obligatorischen Referendum unterliegt, wird von 74.8 Prozent der Stimmberechtigten angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 45.65 Prozent.
Genf übernimmt Vorbildrolle
In der Schweiz waren bislang rund 15'000 Personen, die aufgrund geistiger und psychischer Beeinträchtigungen unter umfassender Beistandschaft stehen, von der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ausgeschlossen. Nun ist Genf der erste Schweizer Kanton, der dies ändert.
Rund 1200 Menschen mit Behinderungen erhalten dort die vollen politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene zurück. Das deutliche Resultat in Genf könnte Signalwirkung für andere Kantone haben.
Das Kantonsparlament hatte die Verfassungsreform im Februar klar gutgeheissen. Widerstand gab es in Teilen der FDP, der SVP und des MCG. Der Grossrat vertritt die Auffassung, «dass es eine starke symbolische Komponente hat, den politischen Rechten der Betroffenen Vorrang vor jeder Form der Einschränkung einzuräumen».
Umzonung wird abgelehnt
Des Weiteren entschied das Genfer Stimmvolk über die Umzonung eines 2.5 Hektar grossen Landwirtschaftsgebiets in eine Industrie- und Gewerbezone in der Gemeinde Avusy. 65.5 Prozent der Stimmberechtigten lehnen die Umzonung ab.
Dem Staatsrat geht es bei der Umzonung darum, einen Status quo rechtlich zu verankern. Das Kiesunternehmen Sablière du Cannelet SA hat die Grundstücke zunächst als Kiesgrube genutzt und sich dann auf die Verarbeitung von Abbruchmaterial spezialisiert. Die Regierung kann darum Kompensationsmassnahmen verlangen.
Die Gegner der Vorlage, zu denen Pro Natura und die Gemeinden Avusy, Cartigny, Laconnex und Soral gehören, wollen die Landwirtschaftszone erhalten.