Verbrechen finden immer häufiger im virtuellen Raum statt. In Chats wird erpresst, im Darknet werden Waffen gehandelt, in Online-Foren Drogen verkauft. Das neue Solothurner Polizeigesetz will es der Polizei ermöglichen, zeitgemässe Ermittlungsmethoden einzusetzen und damit Verbrechen auch im Internet effektiv zu bekämpfen.
Im Kantonsparlament waren nur vereinzelte Politiker gegen die Änderungen, das Polizeigesetz wurde mit grossem Mehr angenommen. Zwei Komitees haben jedoch das Referendum ergriffen, deshalb kommt es am 29. November zur Volksabstimmung.
Wer dafür ist
Im Komitee «Sicherheit mit Augenmass» engagieren sich Vertreter fast aller Parteien wie etwa SP, CVP, FDP, SVP und EVP. Auch Regierung und Parlament empfehlen ein Ja zum Polizeigesetz.
Die Befürworter betonen, die zusätzlichen Kompetenzen für die Polizei seien nötig, um schwere Verbrechen zu verhindern, das erhöhe die Sicherheit für die ganze Bevölkerung. Es gehe darum, die Ermittlungs-Instrumente der Polizei an die technische Entwicklung anzupassen. Andere Kantone verfügten bereits über ähnliche Regelungen.
Das dient der Sicherheit der Bevölkerung.
Wer dagegen ist
Zwei Komitees kämpfen gegen das Polizeigesetz. Eines haben mehrere Jungparteien gebildet (Juso, Junge SP Olten, Jungfreisinnige, Junge SVP). Im Komitee «Nein zum Schnüffelstaat» engagieren sich ebenfalls Politikerinnen und Politiker von links bis rechts, etwa von SVP, FDP oder den Grünen.
Die Gegner kritisieren, es sei nicht garantiert, dass nur schwere Verbrechen bekämpft werden. Es sei möglich, dass wegen Bagatelldelikten ermittelt werde und auch Unbescholtene ins Visier der Polizei geraten. Das stelle einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und in die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dar.
Mehr Sicherheit ja, aber zu welchem Preis? Wie viele Freiheiten sind wir bereit, dafür aufzugeben?
Was umstritten ist
Verdeckte Fahndung
- Die Polizei soll sich in Internetforen beispielsweise als 14-jähriges Mädchen ausgeben dürfen und so Pädophile aufspüren können, die das Mädchen treffen wollen.
- Die Gegner kritisieren, dass die Polizei 30 Tage ohne richterlichen Beschluss verdeckt fahnden darf und schon bei «konkreten Anhaltspunkten» aktiv werden kann. Diese Anhaltspunkte seien nicht näher definiert.
- Die Befürworter betonen, eine verdeckte Fahndung ohne richterliche Genehmigung für höchstens 30 Tage werde vom Bundesgericht erlaubt.
Verdeckte Vorermittlung
- Während die Polizei heute nur an allgemein zugänglichen Orten verdeckt vorermitteln darf, soll sie das künftig mit richterlicher Genehmigung auch in privaten Clubs oder geschlossenen Online-Foren dürfen.
- Die Gegner kritisieren, die Ausweitung der Ermittlungskompetenz auf private Räume sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.
- Befürworter sagen, Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel finde heute oft in privaten Clubs oder geschlossenen Online-Foren statt, zu denen die Polizei bislang keinen Zugang habe.
Automatische Fahrzeugfahndung
- Mit modernen Kameras soll die Polizei Autonummern automatisch scannen und mit Verzeichnissen von Straftätern, gestohlenen Autos usw. abgleichen dürfen.
- Die Gegner kritisieren, bei dieser Fahndung könne jemand hängen bleiben, der nur schon seine Autoversicherung nicht bezahlt habe.
- Die Befürworter entgegnen, erst wenn jemand wiederholt seine Rechnungen nicht bezahlt habe und seine Autonummer deshalb bereits hätte abgeben müssen, könne er im System erfasst werden.