- Die Urnerinnen und Urner heissen eine Verfassungsbestimmung gut, mit der die Kantonsregierung befristete Noterlasse beschliessen darf.
- Anders als viele andere Kantone kannte Uri bisher keine sogenannte Notrechtsklausel.
Notrechtsklausel
Kanton Uri: Änderung der Verfassung des Kantons Uri
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JA
7'144 Stimmen
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NEIN
4'135 Stimmen
Die labile Lage um das Coronavirus habe deutlich gemacht, dass es Notsituationen gebe, in denen ein rasches staatliches Handeln nötig sei – so hatte die Kantonsregierung die Vorlage in der Abstimmungsbotschaft erklärt. Für solche Massnahmen reiche normalerweise die Zeit nicht, um sie im ordentlichen Rechtsetzungsverfahren zu erlassen.
Diese Argumentation kam bei der Urner Stimmbevölkerung offensichtlich an: 63 Prozent stimmten der Notrechtsklausel zu. Bereits das Kantonsparlament - der Landrat - hatte der Vorlage deutlich zugestimmt. Sie wurde von sämtlichen Parteien unterstützt.
Gleich wie in Obwalden und Nidwalden
Im Gegensatz zum Bund und den meisten Kantonen kannte Uri bislang kein Dringlichkeitsrecht. Der neue Verfassungsartikel gibt dem Regierungsrat nun das Recht, befristete Noterlasse zu beschliessen. Anschliessend müssen diese dem Landrat unterbreitet werden, der dann über die weiteren Massnahmen befinden soll. Uri wird mit dieser Lösung wortgenau die Regelung in Obwalden und Nidwalden übernehmen.
Notrecht kommt womöglich schon bald zum Einsatz
Geplant war, dass die Notrechtsklausel am 1. Januar 2021 in Kraft tritt - allenfalls wird sie nun aber bereits einige Tage früher Gültigkeit erlangen. «Wir prüfen gegenwärtig, ob wir im Zusammenhag mit den Härtefallregelungen des Bundes auf die Notrechtsklausel zurückgreifen müssen, um die Corona-Hilfsgelder für Firmen auslösen zu können», sagt Urban Camenzind, Landammann und Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Uri.
Generell könne die Regierung nach dem Ja der Stimmbevölkerung in Krisenzeiten nun notfallmässig Dinge umsetzen, die in den Gesetzen nicht geregelt seien, so Camenzind. Ein Beispiel seien Gemeindeversammlungen in Pandemie-Zeiten.
Wir werden mit dem Notrecht sorgfältig umgehen.
«Hätte es während der zweiten Corona-Welle – wie bei der ersten – einen vollständigen Lockdown mit Versammlungsverbot gegeben, hätten Gemeindeversammlungen nicht durchgeführt werden können», sagt Urban Camenzind. «Die Regierung hätte dann beschliessen können, dass die Budgetabstimmungen in den Gemeinden an der Urne stattfinden dürfen.»
Das Notrecht gewährleiste, dass die politischen Institutionen auch in einer Krise funktionieren könnten, so Camenzind. Er versichert aber: «Wir werden mit dem Notrecht sorgfältig umgehen.»