Volk und Stände entscheiden am 29. November 2020 über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt».
Ziel der Vorlage
Die Initiative verlangt, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren müssen.
Abstimmungstext
Das ist neu
Den Initiantinnen und Initianten gehen die bereits beschlossenen Standards zu wenig weit. Sie wollen strengere gesetzliche Verpflichtungen einführen: Insbesondere verlangt die Initiative, dass die Schweizer Unternehmen prüfen, ob ihre Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner bei deren Geschäftstätigkeit die Menschenrechte und die Umweltstandards einhalten. Sie müssten Massnahmen ergreifen, um gegen allfällige Verstösse vorgehen zu können; zudem sollen sie auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Alle Schadensfälle, die diese Unternehmen verursachen, sollen von Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt werden.
Drei Argumente dafür
- Aus Sicht des Initiativ-Komitees sollten Unternehmen, die etwa auf Kinderarbeit setzen oder Flüsse vergiften, neu nach Schweizer Recht dafür geradestehen. Rücksichtslosigkeit dürfe kein Wettbewerbsvorteil sein.
- Mit der Initiative werden Konzerne dazu verpflichtet, nicht länger wegzuschauen und präventiv dafür zu sorgen, dass keine Menschen zu Schaden kommen und dass die Umwelt nicht zerstört wird.
- Die Initiative schafft klare Regeln, um skrupellosem Verhalten einiger Konzerne einen Riegel vorzuschieben. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Massnahmen nicht reichen, damit sich alle Konzerne an die Menschenrechte halten oder minimale Umweltstandards respektieren.
Drei Argumente dagegen
- Die Haftungsregeln sind strenger als in praktisch allen anderen Rechtsordnungen und sorgen so zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Unternehmen. Dies würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen.
- Die Sorgfaltsprüfungspflicht auf der gesamten Lieferkette würde in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen führen.
- Eine Regulierung im Sinne der Initiative wäre international nicht koordiniert. Sie würde einen Alleingang der Schweiz bedeuten. Zudem können die Unternehmen die Regelung umgehen, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegten.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Konzernverantwortungs-Initiative zur Ablehnung. Im Nationalrat sprachen sich 108 Mitglieder dagegen aus, 88 dafür, bei 2 Enthaltungen. Im Ständerat wurde die Initiative mit 30zu 13 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.