Es ist erst sieben Jahre her, dass die Stadt Luzern eine neue BZO (Bau- und Zonenordnung) erlassen hat – und trotzdem will die Stadt bereits wieder einiges ändern. Die Änderungen werden aus ganz unterschiedlichen Gründen vorgeschlagen. Das illustrieren die zwei folgenden Beispiele:
Korrektur der letzten BZO-Revision: Die Regeln zum Ortsbildschutz haben sich als zu streng erwiesen. Sie hatten zur Folge, dass sogar Gebäude geschützt sind, die architektonisch minderwertig sind und die eigentlich niemand für schützenswert hält. Die neuen Bestimmungen sehen nun vor, dass «störende» Gebäude doch abgerissen werden dürfen.
Ausbau der Luzerner Kantonalbank: Die Kantonalbank (LUKB) möchte ihren Hauptsitz an der Pilatusstrasse um zwei auf neu sieben Stockwerke aufstocken. Dies hat im Vorfeld viel zu reden gegeben. Die Befürworter sagten, die Luzerner Kantonalbank sei ein wichtiger Arbeitgeber und Steuerzahler in der Stadt Luzern. Könne sie nicht ausbauen, drohe der Wegzug. Es sei deshalb im öffentlichen Interesse, der Kantonalbank entgegenzukommen. Die Gegner hielten dagegen, es müssten für alle die gleichen Regeln gelten. Gebe die Stadt einem potenten Steuerzahler einfach nach, lasse sie sich erpressen.
Die Änderung der BZO beinhaltet ausserdem auch Begünstigungen für den gemeinnützigen Wohnbau oder ermöglicht auch höhere Gebäude für weitere Überbauungen in der Stadt Luzern. Die Stadtluzerner Bevölkerung stimmt über die Revision als Ganzes ab, und nicht einzeln über jede Änderung. Obwohl einzelne davon umstritten sind, sprechen sich alle grossen Parteien für ein Ja aus.
Ein besonders umstrittener Punkt wurde jedoch aus dem Paket herausgelöst. Über die Zonenänderung in der Würzenbachmatte wird mit einer eigenen Abstimmungsfrage separat abgestimmt.
Einzelfrage: Neue Wohnüberbauung im Würzenbach
Die reformierte Kirchgemeinde Stadt Luzern plant, das alte Gemeindehaus im Würzenbachquartier abzureissen und dort eine Wohnüberbauung mit Alterswohnungen zu erstellen. Dafür braucht es eine Umzonung – denn aktuell ist das Grundstück in der Zone für öffentliche Zwecke. Im Gegenzug zu dieser Aufzonung, die den Wert des Grundstücks steigert, wird die Kirchgemeinde mit einer Klausel verpflichtet, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen: Die Mieten sollen «10 Prozent unter dem quartierüblichen Mietzins» liegen.
Das sagen die Gegner: SP und Grüne sind zwar nicht gegen die Überbauung an sich, verlangen aber, dass sie gemeinnützig realisiert wird. Denn die Stadt Luzern habe mit einer Initiative beschlossen, dass der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen erhöht werden muss. «Diese Umzonung wäre die Gelegenheit, um hier vorwärts zu machen», sagt etwa Mario Stübi von der SP. Er lehnt die 10-Prozent-Klausel ab. Diese sei schwer kontrollierbar. Ausserdem richte sie sich nach der Marktmiete und somit würden die Mieten mit der Zeit steigen.
Das sagen die Befürworter: Die Stadtregierung und die bürgerlichen Parteien betonen, es sei wichtig, dass im Quartier bald Alterswohnungen entstünden. Die Zusatzklausel garantiere, dass die Wohnungen erschwinglich sein und bleiben werden. Ausserdem sei die Bauherrin – die reformierte Kirche – eine soziale Institution. «Sie will nicht einfach Rendite generieren», sagt etwa Rieska Dommann von der FDP, «sondern sie investiert Geld in das Quartier und in die Integration. Es ist ein solidarischer Ansatz.»