Adrian Wüthrich, SP-Nationalrat und Präsident des bernischen Polizeiverbandes, ist glücklich über die Entscheidung des Berner Stimmvolks: «Das ist ein schönes Resultat für die Polizei.» Die Diskussionen, die das Gesetz ausgelöst hat, seien wichtig gewesen.
Polizeiarbeit wird immer für Diskussionen sorgen.
«Man muss einfach wissen, dass das Polizeigesetz erlaubt, in die Grundrechte einzugreifen», so Adrian Wüthrich, «und es ist ein gutes Zeichen für das Vertrauen gegenüber der Polizei, dass das Gesetz angenommen wurde.» Aber: «Polizeiarbeit wird immer für Diskussionen sorgen.»
Die Grundregeln im Gesetz seien klar definiert, so Wüthrich. Und eine neue Verordnung, die es brauche, werde weiter für Klarheit sorgen.
«Wir wurden nicht nicht gehört»
Christa Ammann, Berner Stadträtin der Alternativen Liste und Mitglied des Referendumskomitees, ist nicht überrascht über die deutliche Annahme des Gesetzes: «Wir wussten bereits beim Lancieren des Referendums, dass es schwierig werden würde.»
Dennoch sei es nicht daran gelegen, dass die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Polizeigesetzes nicht gehört worden wären. «Die Wahrnehmung der Polizei unterscheidet sich an verschiedenen Orten im Kanton Bern.» In der Stadt seien Polizei und Demonstrationen präsenter als auf dem Land.
Wir werden wachsam sein, dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Umstritten war am neuen Polizeigesetz unter anderem ein Artikel, der es der Polizei erlauben soll, Fahrende bei unerlaubtem Übernachten auf privatem und öffentlichem Boden wegzuweisen. «Man muss jetzt schauen, wie relevant der Artikel in der Praxis wirklich sein wird», sagt Regierungsrat und Polizeidirektor Philippe Müller. «Es braucht einige Voraussetzungen, bis er anwendbar ist.»
Venanz Nobel von der Fahrenden-Organisation «Schäft Qwant» akzeptiert den Volksentscheid. «Wir werden aber wachsam sein, dass die Menschenrechte eingehalten werden.» Wie bei jedem Gesetz werde sich in der Praxis weisen, wie der Handlungsspielraum von den Behörden genutzt wird.
Vieles war unbestritten
Unbestritten waren in der Revision etwa Bestimmungen, mit denen die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden verbessert und der administrative Aufwand verringert werden soll, aber auch neue Handlungsmöglichkeiten im Kampf gegen Internetkriminalität und bei häuslicher Gewalt.