Mit der Annahme der AHV-Steuervorlage am 19. Mai schaffte das Schweizer Stimmvolk den Sonderstatus für ausländische Firmen ab. Das heisst, künftig dürfen Kantone solchen Firmen keine Steuergeschenke mehr machen. Im Kanton Freiburg sind davon rund 2000 Unternehmen betroffen.
Um diese Firmen dennoch im Kanton zu behalten, will die Regierung die Gewinnsteuern von heute 19.86 auf 13.72 Prozent senken. Am 30. Juni entscheidet darüber die Freiburger Stimmbevölkerung.
Die Vorlage erlaubt es dem Kanton Freiburg, weiterhin attraktive Arbeitsplätze zu haben.
«Wir haben in den letzten Jahren viel investiert, damit sich diese Firmen bei uns ansiedeln», so der Freiburger Wirtschaftsminister Olivier Curty. Nun müsse der Kanton auch dafür sorgen, dass sie hierbleiben. «Dabei geht es nicht nur um Steuern, sondern auch um Arbeitsplätze», so Curty. Betroffen seien 3000 direkte und zahlreiche indirekte Arbeitsplätze, die durch einen möglichen Wegzug der Firmen gefährdet seien.
Gleichziehen mit anderen Westschweizer Kantonen
Die Kantone Genf, Waadt und Neuenburg haben die Unternehmenssteuern bereits unter 14 Prozent gesenkt. Der Kanton Freiburg müsse nachziehen, argumentiert Reto Julmy, Direktor des Freiburger Arbeitgeberverbands. Es sei ja nicht so, dass Unternehmen, die weniger Steuern zahlen, das Geld einfach in den eigenen Sack stecken würden. «In den meisten Fällen wird das Geld investiert, und es werden Arbeitsplätze geschaffen», so Julmy.
Die sozialen Massnahmen unter dem Denkmantel der Unternehmenssteuer zu verkaufen, ist Betrug.
Insgesamt muss der Kanton Freiburg mit Steuerausfällen von 80 Millionen Franken rechnen. Im Gegenzug zahlen die Unternehmen 22 Millionen Franken an Krippenplätze, Familienzulagen und Berufsbildung. Von diesen Massnahmen hält Armand Jaquier, Sekretär der Gewerkschaft Unia, allerdings nicht viel: «Kinderbetreuung und Berufsbildung gehören zu den Aufgaben des Staates. Dies als soziale Massnahmen zu verkaufen, ist Betrug.»
Die Gegner der Vorlage bezweifeln zudem, dass Firmen nach Ablehnung der Steuerreform aus dem Kanton Freiburg abwandern würden. «Es können nur die wirklich beweglichen Firmen wegziehen. Und das sind diejenigen Firmen, die wir gar nicht wollen», sagt Paul Stulz, der als Privatperson das Referendum gegen die Steuerreform ergriffen hatte.