Nachtrag zur Kantonsverfassung (Bürgerrecht)
Kanton Obwalden: Nachtrag zur Verfassung des Kantons Obwalden
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JA
6'574 Stimmen
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NEIN
1'877 Stimmen
In Obwalden fällt künftig nicht mehr das Parlament, sondern eine Kommission die Entscheide über die Aufnahme von Ausländern in das Kantonsbürgerrecht. Das Volk hat am Sonntag einen Nachtrag der Kantonsverfassung an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von 78 Prozent gutgeheissen.
Die sieben Obwaldner Gemeinden können zudem die kommunale Einbürgerungsbehörde künftig selbst wählen und die Kompetenz von der Gemeindeversammlung an eine Kommission oder den Gemeinderat delegieren. Die Vorlage wurde mit 6574 zu 1877 Stimmen angenommen.
Alle Gemeinden sagen Ja
Die Vorlage wurde in allen sieben Gemeinden gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 33,5 Prozent. In der Kantonsverfassung mussten die Zuständigkeiten von Kantonsrat und Regierungsrat im Einbürgerungsverfahren aufgehoben werden. Alle Fraktionen hatten sich im Parlament für die Entpolitisierung des Verwaltungsaktes ausgesprochen.
Die neue Kommission zählt maximal elf Mitglieder und wird vom Kantonsrat gewählt. Der Nachtrag kam vors Volk, weil er dem obligatorischen Referendum unterlag.