Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser müssen über eine etwas spezielle Änderung des Steuergesetzes abstimmen. Der neue Gesetzesartikel würde es ermöglichen, dass im Kanton angesiedelte, internationale Firmen freiwillig mehr Steuern abliefern dürfen, sofern sie das wünschen.
Schaffhausen reagiert auf Druck
Das klingt zuerst einmal seltsam, weil ja niemand gerne mehr Steuern als nötig zahlt. Doch in diesem Fall ist es theoretisch denkbar. Hintergrund ist die Forderung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nach einer internationalen Mindestbesteuerung von 15 Prozent. In Schaffhausen ist die Steuerbelastung tiefer. Das könnte ausländische Steuerbehörden auf den Plan rufen. Diese könnten die Muttergesellschaft einer solchen Firma im Ausland bestrafen und deren Steuern entsprechend erhöhen.
Eine solche Bestrafung soll der neue Gesetzesartikel verhindern: Wenn ein internationales Unternehmen mit Sitz in Schaffhausen befürchtet, dass die Muttergesellschaft im Ausland wegen der tieferen Schaffhauser Steuerbelastung an die Kasse kommt, soll es einen Antrag auf Zusatzbesteuerung im Kanton stellen können. Einen ähnlichen Gesetzesartikel haben bereits elf andere Kantone eingeführt.
Der Schaffhauser Regierungsrat und eine deutliche Mehrheit des Kantonsrates wollen verhindern, dass Firmen abwandern und dadurch wichtige Steuerzahler und Arbeitsplätze verloren gehen. Gewisse Parteien lehnen den neuen Artikel aus grundsätzlichen Überlegungen ab: Es sei ungerecht, dass der Kanton «Dumpingsteuern» anbiete und die Firmen nur dann mehr zahlen, wenn es im Ausland jemand merke.