Während der Corona-Pandemie mussten Schweizer Spitäler nicht dringende Operationen verschieben, um Betten und Personal für Covid-Patientinnen und -Patienten freizuhalten. Eine Folge waren finanzielle Ausfälle für die Spitäler, weil Einnahmen aus den Operationen fehlten. Fürs Jahr 2021 sollen die Solothurner Spitäler deshalb total acht Millionen Franken vom Kanton erhalten. Darüber muss das Volk entscheiden, nicht wie in anderen Kantonen das Parlament.
Einen Teil der Mehrkosten und Ertragsausfälle sollen die Spitäler selber tragen, das sei zumutbar, findet die Kantonsregierung. Die Ausfälle betrugen 2021 gut 16 Millionen Franken. Der Kanton Solothurn soll sich zur Hälfte daran beteiligen. Über sieben Millionen Franken, den grössten Teil, soll die kantonseigene Solothurner Spitäler AG erhalten. 0.9 Millionen gehen an die Pallas Klinik, 0.06 Millionen an die Privatklinik Obach. Die beiden Kliniken mussten den Kantons-Spitälern Personal zur Verfügung stellen.
Einzelfall oder nötige Gesundheitsversorgung?
Die Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat empfehlen die Vorlage zur Annahme. Sie finden, der Kanton müsse die Spitalversorgung und damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Zudem seien die Ausfälle aufgrund der kantonalen Vorgaben entstanden. Die Hälfte zu entschädigen, sei sinnvoll.
Eine Minderheit des Kantonsrats lehnt die Abgeltung für die Spitäler ab. Der Kanton könne sich das nicht leisten. Zudem seien auch andere Unternehmen, nicht nur Spitäler, von Mehrkosten betroffen gewesen, welche der Kanton nicht abgegolten habe.
Es ist bereits die dritte solche Abstimmung im Kanton Solothurn. Für Ausfälle und Mehrkosten der Spitäler und Kliniken im Jahre 2020 hat das Volk in zwei Abstimmungen bereits 41 Millionen Franken bewilligt.
Gemeindefusionen stärker fördern
Die zweite kantonale Abstimmungsvorlage betrifft die Gemeinden. Im Kanton Solothurn gibt es viele sehr kleine Dörfer. Von den 107 Einwohnergemeinden haben 66 weniger als 2000 Einwohner. «Diese Kleinräumigkeit bringt einen erhöhten Bedarf an Fachpersonal, Behördenmitgliedern und Zusammenarbeit unter den Gemeinden mit sich», sagt die Kantonsregierung.
Deshalb soll der Kanton fusionswillige Gemeinden stärker finanziell unterstützen. Neu soll bei Fusionen keine Obergrenze von 500'000 Franken mehr gelten. Zudem sollen auch bereits fusionierte Gemeinden Geld erhalten, wenn sie sich erneut mit einer Gemeinde zusammenschliessen.
Bereits zusammengeschlossene Gemeinden sollen nicht daran gehindert werden, sich weiterzuentwickeln und mit weiteren Gemeinden zu fusionieren, findet die Regierung. Der Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat stehen hinter der Teilrevision des Gemeindegesetzes. Starke Gemeinden seien ein Standortvorteil, die Staatsbeiträge seien massvoll.
Eine Minderheit des Kantonsrates hingegen ist dagegen. Sie macht finanzielle Gründe geltend. Eine Erhöhung der Staatsbeiträge für Fusionen liege aktuell nicht drin. Die Gemeinden würden sich ohnehin nicht wegen des Zustupfs des Kantons zusammenschliessen, argumentiert sie. Einige befürchten auch, dass grössere Gemeinden die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern verlieren könnten.
Auch hier entscheidet das Volk, weil die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament knapp nicht erreicht worden ist. Beide Abstimmungen finden am 12. März statt.