Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich entscheidet insgesamt über drei kantonale Vorlagen:
- Sollen Familien höhere Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten?
- Sollen Menschen mit tieferem Einkommen höhere Zuschüsse an die Krankenkassenprämien bekommen?
- Können Glücksspielautomaten auch ausserhalb von Casinos wieder erlaubt werden?
Die Vorlagen im Detail:
«Mehr Geld für Familien»: Sollen Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Zürich massiv steigen?
Darum geht es: Im Kanton Zürich liegen die Zulagen zwischen 200 Franken (Kinderzulage) und 250 Franken (Ausbildungszulage). Damit sind die Zulagen tiefer als in den meisten anderen Kantonen. Sie entsprechen in etwa dem Mindestansatz des Bundes. Eine Initiative der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) des Kantons Zürich will das ändern: In Zukunft sollen die Kinder- und Ausbildungszulagen 300 Franken, respektive 375 Franken betragen: 50 Prozent mehr als heute. Sollte der Bund seinen Mindestansatz erhöhen, würden die Zulagen im Kanton Zürich entsprechend angepasst.
Das sagen die Befürworter: Kinder zu haben sei heute ein Armutsrisiko. Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten hätten sich die Kinder- und Ausbildungszulagen in den letzten zwölf Jahren im Kanton Zürich nicht erhöht. Rund die Hälfte der Kantone hätten dies in den letzten drei Jahren aber getan. Nun sei es an der Zeit, dass auch Zürich als wirtschaftsstärkster Kanton etwas unternehme und die Familien stärke. Zürich befinde sich aktuell lediglich auf Rang 20 aller Kantone, was die Familienzulagen angehe. Er soll aber nicht nur ein wirtschafts- sondern auch ein familienfreundlicher Kanton sein.
Das sagen die Gegner: Das Anliegen sei eigentlich berechtigt. Tatsächlich seien Kinder- und Jugendliche stärker von Armut betroffen, die Initiative schiesse aber übers Ziel hinaus. Die vorgesehenen Zulagen seien viel zu hoch und würden dem Wirtschaftsstandort Zürich schaden, da die Arbeitgeber sie bezahlen müssten. Die Rede ist von Mehrkosten von 340 Millionen Franken. Ausserdem würden auch Familien profitieren, welche die Zulagen gar nicht nötig hätten. Unterstützung für Familien müsse zielgerichtet erfolgen, für diejenigen, die wirklich von Armut betroffen seien. Die Initiative, so das Fazit der Gegner, sei somit das völlig falsche Instrument.
Die Parolen der Parteien
«Raus aus der Prämienfalle»: Entlastung für Wenigverdienende bei den Krankenkassen-Prämien?
Darum geht es: Die Volksinitiative verlangt, dass der Kanton Zürich seinen Anteil an der Verbilligung der Krankenkassenprämien wieder erhöht. 2012 hatte der Kanton seinen Beitrag auf 80 Prozent des Bundesbeitrages gesenkt. Ein Bundesgerichts-Urteil korrigierte diesen Anteil nach oben. Aktuell bezahlt der Kanton 92 Prozent des Bundesbeitrages, 492 Millionen Franken. Die Initiative will die Kürzung ganz rückgängig machen und den Beitrag des Kantons wieder auf 100 Prozent erhöhen. In Zahlen würde das heissen: Zusätzlich zu den rund 500 Millionen Franken, die der Kanton Zürich 2021 ausgibt, um die Krankenkassenprämien zu verbilligen, kämen noch einmal 40 Millionen Franken dazu.
Das sagen die Befürworter: Die Initianten der «Mitte», ehemals CVP, wollen mit ihrer Initiative den Mittelstand entlasten. Heute würden die Krankenkassenprämien bei den weniger gut Verdienenden fast einen Viertel des Einkommens beanspruchen, sagen sie. In keinem anderen Land müssten die Menschen so viel selbst an die Gesundheitskosten bezahlen. Nun müsse Schluss sein mit der Sparübung auf dem Buckel der Ärmeren. Der Kanton Zürich müsse sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung stellen.
Das sagen die Gegner: Sie argumentieren, der Kanton bezahle bereits heute sehr viel, die unteren Einkommensklassen würden schon genügend entlastet und die zentrale Forderung der Initianten sei erfüllt. Von den zusätzlichen Geldern würden ausserdem nicht mehr Menschen profitieren, sondern dieselben bis bisher würden noch mehr Geld erhalten, was nicht nötig sei. Ausserdem dürfe der Kanton wegen der unabsehbaren Folgen der Corona-Pandemie nicht noch mehr Geld ausgeben. Die Initiative ziele zudem am Kern des Problems vorbei: Man dürfe nicht einfach mehr Geld verteilen, sondern müsse die steigenden Gesundheitskosten bekämpfen.
«Raus aus der Prämienfalle»: Das sagen die Parteien
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele
Darum geht es: Unter diesem sperrigen Titel geht es unter anderem um die Aufhebung des Verbots von Geldspielautomaten. Seit den 1990er Jahren sind diese im Kanton Zürich ausserhalb von Casinos verboten. Mit der kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele werden die «einarmigen Banditen» wieder zum Thema, sie dürften dann zum Beispiel wieder in Restaurants betrieben werden. Allerdings: Bei einem Nein zum Gesetz bleiben die Automaten nicht automatisch verboten. Es würde dann das Bundesgesetz in Kraft treten, welches die Automaten erlaubt. Es bräuchte also erst noch ein neues, kantonales Einführungsgesetz mit einem Verbot.
Das sagen die Befürworter: Ein kantonales Verbot von Geldautomaten sei im Zeitalter des Internets nicht mehr zeitgemäss. Andere Kantone hätten kein solches Verbot. Wer spielen wolle, tue dies dann halt einfach ausserkantonal – gleichzeitig gebe es dann aber kein Geld für den kantonalen Fonds zur Bekämpfung von Spielsucht. Bei einem Ja fliessen 10 Prozent der Gewinne in diesen Fonds. Ausserdem seien auf den Automaten nur massvolle Einsätze und Höchstgewinne möglich, das Suchtpotenzial sei somit gering.
Das sagen die Gegner: Das Verbot habe sich bewährt und soll weitergeführt werden. Würden Spielautomaten wieder erlaubt, seien unter anderem Jugendliche in Gefahr, der Spielsucht zu verfallen. Generell würde es wieder mehr Spielsüchtige geben, die von der Geldspiel-Industrie ausgebeutet würden.