Wenn Zürcher Unternehmen Grundstücke oder Gebäude verkaufen, dann bezahlen sie auf den Gewinn eine Grundstückgewinnsteuer. Das müssen sie auch dann tun, wenn es geschäftlich schlecht läuft und sie Verluste verzeichnen. In anderen Kantonen, können Firmen ihre Geschäftsverluste hingegen mit Grundstückgewinnen verrechnen.
Darum geht es:
Mit der Revision des Steuergesetzes soll die Ungleichbehandlung beseitigt werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen ihre Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Dagegen hat die Alternative Liste das Referendum ergriffen.
Das sagen die Befürworter der Revision:
Die neue Regelung helfe insbesondere kleinen Unternehmen in einer schwierigen Lage zu überleben. Zürich soll hier gleichziehen mit anderen Kantonen.
Das sagen die Gegner:
Die Revision sei ungerecht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Diese müssten eine Grundstückgewinnsteuer bezahlen, egal wie es wirtschaftlich um sie stehe. Die Zeche der Revision würden die Gemeinden bezahlen.