Mit 58 Prozent stimmte die Stadtzuger Bevölkerung im Juni der Postplatz-Initiative zu. Am Dienstag teilte der Stadtrat nun aber mit, die Initiative verstosse gegen kantonales Recht und könne nicht umgesetzt werden. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative nachträglich für ungültig zu erklären.
«Besser die Initiative schon damals für ungültig erklärt»
Warum kommt der Stadtrat erst jetzt zu diesem Schluss? Dazu sagt der scheidende Stadtpräsident Dolfi Müller: «Wir haben das nicht mit dem nötigen Nachdruck gemacht. Im Nachhinein muss man sagen, es wäre besser gewesen, wenn wir die Initiative damals schon für ungültig erklärt hätten.» Man habe zwar im Parlament deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass es in dieser Vorlage noch juristische Fallstricke gebe.
Ein juristisches Nachspiel werde die Sache sowieso haben, meint Dolfi Müller. Egal wie das Stadtparlament entscheide, werde sich das Verwaltungsgericht mit der Frage beschäftigen müssen, was ist höher zu gewichten: Der Volksentscheid oder das kantonale Recht.
Das Initiativ-Komitee kann mit der Argumentation des Stadtrates nichts anfangen. «Dass man einen Volksentscheid, bei dem fast 60 Prozent Ja sagten, einfach so aushebeln kann, das hat mich schon erstaunt», sagt Felix Kalt, der als Präsident des Gewerbeverbands der Stadt Zug das Komitee anführte.