Härtefall: Als Härtefall gelten Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnen oder während mehr als 40 Tagen behördlich geschlossen wurden. Die Beteiligung der Kantone an den Härtefallprogrammen wurde auf 10 Milliarden Franken aufgestockt. Das Parlament hat die Frist für die Unterstützung von Neugründungen von März auf Oktober 2020 verschoben. Grössere Betriebe erhalten À-fonds-perdu-Beiträge von maximal 10 Millionen Franken.
Kurzarbeit: Personen in Kurzarbeit mit tiefen Löhnen erhalten bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entschädigt. Selbstständig erwerbende erhalten Hilfsgelder, wenn ihr Unternehmen eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz zwischen 2015 und 2019 verzeichnet.
Sport & Kultur: Auch Profisportklubs erhalten À-fonds-perdu-Beiträge. Im Kulturbereich sind Nachtragskredite möglich und freischaffende Künstler erhalten Ausfallentschädigungen. Finanzielle Unterstützung erhalten auch Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe. Veranstalter können ungedeckte Kosten beim Bund abgelten lassen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Jedoch werden nur Veranstaltungen von überkantonaler Bedeutung entschädigt, sofern die Kantone die Hälfte des Ausfalls übernehmen.
Kitas: Bis im Frühjahr 2021 wurden nur private Kitas unterstützt. Rückwirkend profitieren auch geschlossene Institutionen von den Corona-Finanzhilfen, die von Kantonen oder Gemeinden Subventionen erhalten oder von öffentlicher Hand betrieben werden.
Medien: Unterstützung vom Bund bekommen auch private Radio- und Fernsehunternehmen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.
Bundesrats-Strategie: Der Bundesrat muss seine Corona-Politik künftig auf verschiedene verankerte Grundsätze im Gesetz stützen. Beispielsweise muss der Bundesrat «vorbildlichen» Kantonen Erleichterungen der Corona-Massnahmen gewähren.
Impfpass: Das Gesetz liefert die Grundlage für ein Impf-, Test- oder Genesungsnachweis. Das Covid-Zertifikat soll persönlich, fälschungssicher und überprüfbar sein.