- Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat zwei Vorlagen, die beide am Steuergesetz rütteln, klar durchgewunken.
- Rund 73 Prozent der Stimmberechtigten sprechen sich demnach für eine temporäre Steuersenkung aus, den sogenannten Corona-Rabatt; rund 72 Prozent befürworten zudem die Vorlage der steuerlichen Atraktivierung.
- Die Stimmbeteiligung lag bei rund 66 Prozent.
Gesetzesrevision steuerliche Attraktivierung Schaffhausens
Kanton Schaffhausen: Teilrevision Gesetz über direkten Steuern (Steuerliche Attraktivierung von Schaffhausen)
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JA
22'661 Stimmen
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NEIN
8'673 Stimmen
Gesetzesrevision befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise
Kanton Schaffhausen: Teilrevision Gesetz über direkte Steuern (Befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise)
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JA
23'225 Stimmen
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NEIN
8'594 Stimmen
Beim sogenannten Corona-Rabatt wird die Bevölkerung aufgrund der Belastung durch die Pandemie – und in kleinerem Rahmen auch die Wirtschaft – während drei Jahren steuerlich entlastet.
Für natürliche Personen sinkt der Kantonssteuerfuss um zwei Prozentpunkte und die Entlastungssteuerabzüge werden erhöht. Für Unternehmen ist es ein Prozentpunkt. Im Kanton Zug wurde eine solche temporäre Steuersenkung vor gut einem Jahr an der Urne angenommen.
Die Steuerausfälle von jährlich rund 6.8 Millionen Franken kann der Kanton fast vollständig über eine zweite finanzpolitische Reserve decken. Für die Gemeinden bedeutet die Steuersenkung Mindereinnahmen von rund 0.8 Millionen Franken.
Höhere Versicherungsabzüge, tiefere Vermögenssteuern
Auch die zweite Vorlage soll der Bevölkerung zugutekommen und den Kanton steuerlich attraktiver machen: Schaffhauserinnen und Schaffhauser können neu in der Steuererklärung höhere Versicherungsabzüge geltend machen. Zudem sinken die Tarife bei der Vermögenssteuer.
Rund ein Drittel der Mindereinnahmen von etwa 7.5 Millionen Franken pro Jahr kann der Kanton bis ins Jahr 2026 durch eine finanzpolitische Reserve decken. Die Gemeinden müssen allerdings jährlich mit 6.9 Millionen Franken weniger in der Kasse rechnen.
Beide Gesetzesänderungen treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Die Steuererleichterungen waren auf bürgerlicher Seite begrüsst worden, bei Links-Grün dagegen stiessen sie auf Widerstand – zumal die Steuern in Schaffhausen gerade erst gesunken sind. Denn bereits im November hatte der Kantonsrat mit dem Budget 2022 eine Senkung des Steuerfusses um acht Prozentpunkte beschlossen.