Die Basler Stimmbevölkerung muss sich am 13. Februar mit grundsätzlichen Fragen des Lebens auseinandersetzen. Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» verlangt, dass die kantonale Verfassung mit einem Artikel für das «Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» ergänzt wird.
Über die möglichen Folgen bei einer Annahme der Initiative herrscht Unklarheit. Laut Initiativtext beträfe die Neuerung bloss Primaten, die in Kantonsbesitz sind. Der Kanton besitzt freilich gar keine Affen. Der privatrechtlich organisierte Zoo Basel und die Basler Pharma befürchten aber, dass mit der Initiative auch ihre Primaten mitgemeint sein könnten, weshalb sie sich im Abstimmungskampf gegen das Volksbegehren engagieren.
Rechtsexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass es bei der Abstimmung vor allem um die ethische Frage geht, ob Primaten gleiche Grundrechte wie die Menschen haben sollen oder nicht und weniger um die konkrete Umsetzung, die sehr unklar ist.
Lanciert hatte das Volksbegehren die «Denkfabrik» Sentience Politics im Jahr 2016; die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.
Die Linke ist mehrheitlich für die Initiative. Gespalten ist jedoch die SP, wie sich bereits an der Debatte im Parlament im November zeigte. Die bürgerlichen Parteien wie FDP, SVP, LDP, Mitte und die GLP hingegen lehnen die Initiative ab.
Die Missachtung der Grenze zwischen Mensch und Tier ist aus ganz grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen.
Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier werde eine rote Linie überschritten, so der Tenor der Bürgerlichen. «Die Missachtung der Grenze zwischen Mensch und Tier ist aus ganz grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen», sagt Daniel Albietz (Mitte). Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum Primaten gegenüber anderen Tierarten – Regierungsrat Lukas Engelberger erwähnte in der Parlamentsdebatte explizit die «intelligenten Schweine» – rechtlich bessergestellt werden sollten.
Basel-Stadt mit Vorreiterrolle?
Michelle Lachenmeier vom Grün-Alternativen Bündnis bezeichnet die Gewährung von Grundrechten für Primaten als eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit. Der Kanton Basel-Stadt könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen, ohne schwere rechtliche Folgen befürchten zu müssen. «Die Geschichte hat gezeigt, dass viele gute Anliegen Anläufe auf Gemeinde- oder Kantonsebene nehmen müssen, bis ihnen der Durchbruch gelingt.»
Die Gewährung von Grundrechten für Primaten ist eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit
Dass in Basel-Stadt als erster Kanton über ein solches Anliegen abgestimmt werden soll, ist indes kein Zufall: Der Stadtkanton wurde von den Initianten ausgewählt, weil es hier sowohl einen Zoo gibt, der Affen hält, wie auch grosse Pharma-Firmen, welche in der Vergangenheit an Primaten geforscht haben.
Der Grosse Rat beschloss die Nein-Parole zur Initiative mit 55 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Auch die Regierung spricht sich dagegen aus.
Regierung und Grosser Rat hatten die Initiative bereits 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Das Volksbegehren für die Gewährung von Grundrechten für nichtmenschliche Primaten musste danach einen gerichtlichen Weg nehmen. Das Bundesgericht erklärte die Initiative dann jedoch für rechtlich zulässig, sodass nun am 13. Februar über das Begehren abgestimmt werden kann.