Mit ihrer 2019 eingereichten Volksinitiative möchten die Grünen in Baselland die Klimaziele von Paris auf Kantonsebene ins Gesetz schreiben – namentlich die Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius und das Ziel von netto Null-Emissionen bis 2050. Erreicht werden soll dies, indem die Regierung dem Baselbieter Parlament eine jährliche Erhebung der Treibhausgasemissionen zur Genehmigung vorlegt. Abgedeckt werden sollen die Bereiche Gebäude, Energieversorgung, Verkehr, Landwirtschaft und Finanzmärkte.
Wird deutlich, dass in einem Bereich die CO2-Reduktion nicht erreicht werden kann, muss die Regierung laut der Initiative dem Parlament innerhalb von sechs Monaten entsprechende Gegenmassnahmen vorschlagen.
Bürgerliche sind dagegen
War die vorberatende Landratskommission noch knapp für die Initiative, kippte die Unterstützung im Landrat. Praktisch alle bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren bei der Debatte gegen die Initiative – wie zuvor schon die Kantonsregierung. Es wurde argumentiert, dass man über genügend Instrumente verfüge, um die Klimaziele zu erreichen. «Paragrafen allein ergeben keinen Mehrwert», sagte etwa der Freisinnige Stephan Burgunder bei der Debatte.
Paragrafen allein ergeben keinen Mehrwert.
Dem widersprach der Grüne Fraktionssprecher Stephan Ackermann: «Wir gehen mit zu kleinen Schritten vorwärts.» Andere erinnerten an den Hitzesommer von 2019, als der Hardwald für Spaziergängerinnen und Spaziergänger gesperrt werden musste.
Wegen der langanhaltenden Dürre fielen ganze Bäume um oder es brachen grosse Äste ab. In der Debatte wies Links-Grün zudem auf den »Statusbericht Klima« der Regierung hin. Darin heisst es: «Damit der Kanton Basel-Landschaft seinen erforderlichen Beitrag zur Erfüllung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens leisten kann, müssen weitergehende kantonale Ziele als sie heute bestehen (...) erarbeitet werden.»
Damit Baselland seinen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele leisten kann, braucht es weitergehende Massnahmen.
Obwohl die Verwaltung selber erkennt, dass die bisherigen Bemühungen nicht genügen werden, um die eigenen Klimaziele zu erreichen, empfiehlt der Landrat mehrheitlich die Initiative zur Ablehnung und verzichtete auch auf einen Gegenvorschlag.
Weitere Abstimmung
Kaum Wellen schlägt in Baselland die Teilrevision der Verfassung betreffend Volksinitiativen. Unter anderem soll es neu eine Sammelfrist von zwei Jahren geben. Bislang mussten lediglich 1 500 Unterschriften eingereicht werden ohne Sammelzeitbeschränkung. Eine Minderheit fand im Parlament, die Neuerung sei eine unnötige Einschränkung der demokratischen Rechte. Die Befürworter argumentierten, dass die Stimmberechtigten mit ihrer Unterschrift eine politische Willenskundgebung abgeben, die nach ein paar Jahren nicht mehr im gleichen Masse vorliege. Die Sammelzeitbeschränkung sei deshalb vernünftig.