Die Stimmbevölkerung entscheidet am 13. Februar 2022 über die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt». Die Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und der Forschung am Menschen.
Ziel der Vorlage
Tierversuche werden verboten. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, dürfen zudem nicht mehr importiert werden. Die Initiative verlangt zudem, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche werden verboten.
Das ist neu
In der Schweiz gibt es nach einer Annahme der Initiative keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden, weder für Menschen noch für Tiere. Dazu gehören zum Beispiel auch Impfstoffe. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln werden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.
Drei Argumente dafür
- Es ist unentschuldbar, wenn nicht zustimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente missbraucht werden.
- Trotz Tierversuchen haben Medikamente Nebenwirkungen. Versuche an Mensch oder Tier liefern keine absolut sicheren Vorhersagen für andere Lebewesen.
- Tier- und Menschenversuche sind nicht die Lösung, sondern ein zu behebendes Problem.
Drei Argumente dagegen
- Die Initiative verhindert, dass Menschen und Tiere in der Schweiz von künftigen medizinischen Fortschritten profitieren können.
- Forschung und Entwicklung werden stark eingeschränkt und Arbeitsplätze gefährdet.
- Die Initiative nimmt in Kauf, dass Tierversuche künftig vermehrt in Ländern stattfinden, wo der Tierschutz einen weniger hohen Stellenwert hat und die Kontrollen weniger streng sind.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative gegen Tierversuche zur Ablehnung. Im Nationalrat sprachen sich 195 Mitglieder dagegen aus, niemand sprach sich dafür aus. Im Ständerat wurde das Bundesgesetz mit 42 zu 0 Stimmen abgelehnt.