Man muss es zugeben: Es handelt sich um eine interessante philosophische Frage, ob Primaten – also Affen – ein Recht auf Leben und geistige sowie körperliche Unversehrtheit haben sollen. Und es gibt durchaus Gründe, die dafür sprechen, dass man ihnen solche Grundrechte gewährt.
Sind doch Primaten die nächsten Verwandten von uns Menschen, verfügen über grosse kognitive Fähigkeiten und komplexe soziale Strukturen. Dies sind gute Argumente, die uns das Recht absprechen, Primaten zu nutzen oder sie gar zu töten.
Solche Experimente gehören nicht in die Kantonsverfassung
Das Problem der Basler Primaten-Initiative ist aber, dass es hier nicht um mehr ging als um ein spannendes philosophisches Gedankenexperiment. Erstens hätte die Initiative keinem Affen das Leben in Basel erleichtert oder gar gerettet. Es wären nämlich nur kantonale Institutionen verpflichtet gewesen, den Primaten Grundrechte zu gewähren und in Basel-Stadt gibt es notabene keine staatlichen Betriebe, die Affen halten.
Zweitens hätten die Tiere ihre Grundrechte nicht selber einfordern können. Man hätte für sie Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestimmen müssen, also Menschen, die nur erahnen können, wie ein Tier denkt und fühlt.
Das Basler Stimmvolk hat gespürt, dass es sich bei dieser Initiative am Ende halt eben doch nur um ein Gedankenexperiment handelt und befunden, dass solche Experimente nicht in die Kantonsverfassung gehören.