Lichtverschmutzungs-Initiative
Kanton Schaffhausen: Volksinitiative «Mehr Raum für die Nacht»
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JA
16'888 Stimmen
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NEIN
18'826 Stimmen
Die Nächte im Kanton Schaffhausen werden nicht dunkler. Knapp 53 Prozent der Stimmberechtigten lehnen die sogenannte «Lichtverschmutzungsinitiative» der Grünen ab. Einzig in der Stadt Schaffhausen und in den Gemeinden Wilchingen, Hemishofen und Stein am Rhein fand das Anliegen eine Mehrheit.
Schaffhausen wird nicht zur Vorreiterin
Ziel der Initiative war es, das nächtliche Streulicht einzudämmen, welches durch Leuchtreklamen, grelle Schaufensterlampen, Strassenlaternen und andere Beleuchtungen entsteht. Die Vorlage verlangte unter anderem eine Bewilligungspflicht für Aussenbeleuchtungen, eine Sanierungspflicht für bestehende Anlagen und eine Beratungsstelle.
Bei einem Ja zur Vorlage hätte Schaffhausen eine Pionierrolle eingenommen. In keinem anderen Kanton sind bisher solch griffige Massnahmen gegen Lichtverschmutzung gesetzlich verankert.
Es werde schon sehr viel freiwillig gegen die Lichtverschmutzung unternommen – unter anderem mit LED-Lampen, die man zielgerichtet einsetzen könne, argumentierten die Gegner der Initiative. Es brauche daher keine gesetzlichen Regelungen auf kantonaler Ebene, fanden SVP, FDP, EDU und CVP.
Der SVP-Kantonsrat Herbert Hirsiger freut sich deshalb, dass das Anliegen an der Urne verworfen wurde. «Was gefordert wurde, war ein Papiertiger», so Hirsiger. «Jede Aussenlaterne hätte bewilligt werden müssen.»
Bei den Befürwortern sorgt das Nein wiederum für Irritationen: «Die Gegenseite hatte keine Kampagne lanciert», sagt Mitinitiant und Fledermausexperte Christian Ehrat, «wir haben weder Plakate noch Inserate gegen das Anliegen gesehen». Für ihn sei es deshalb «unerklärlich», dass fast 53 Prozent der Stimmberechtigten die Vorlage abgelehnt haben.
Die Befürworter wie Grüne, SP, AL, GLP und EVP argumentierten, das Kunstlicht schade der Natur. Es führe etwa zu einem Insektensterben oder zu Schlafstörungen bei den Menschen. Darum brauche es in Schaffhausen ein solches Gesetz.