Gegenvorschlag zur Kreislaufinitiative
Jede Zürcherin und jeder Zürcher produziert rund drei Tonnen Abfall im Jahr, insgesamt entsteht so ein Abfallberg von rund 4.2 Millionen Tonnen. Über zwei Drittel aller Abfälle werden heute zwar bereits rezikliert, trotzdem landet gut eine Million Tonnen Material jedes Jahr auf Deponien. Wertvolle Ressourcen gehen somit für immer verloren. Hier will der Gegenvorschlag zur Kreislaufinitiative ansetzen.
Im Kanton Zürich sollen demnach die Voraussetzungen geschaffen werden, um schonend mit Rohstoffen, Materialien und Gütern umgehen zu können. Oder anders gesagt: Materialien und Produkte sollen möglichst lange verwendet und erst nach komplettem Verschleiss rezikliert werden. Dafür ist ein neuer Artikel in der Verfassung vorgesehen, der Kanton und Gemeinden beim nachhaltigen Abfall-Management in die Pflicht nimmt.
Die Abstimmung vom 25. September geht auf eine Initiative der jungen Grünen zurück. Mit der ursprünglichen Kreislauf-Initiative fokussierte die Partei jedoch vor allem auf den Privathaushalt. Der Regierungsrat wollte jedoch primär die Bauwirtschaft in die Pflicht nehmen und formulierte einen Gegenvorschlag. Bauabfälle machen den grössten Teil der Abfälle aus. Viele Baustoffe, die wiederverwendbar wären, landen heute noch auf Deponien.
Der vom Regierungsrat ausgearbeitete Gegenvorschlag ist unbestritten. Alle Parteien erachten es als sinnvoll, die Rohstoff-Kreisläufe auch im Bauwesen zu schliessen. Nicht erneuerbare Rohstoffe seien nicht unendlich verfügbar, ein schonender Umgang sei angezeigt.
Zudem sind Regierungsrat- und Kantonsrat der Meinung, dass mit einem effizienten Materialeinsatz die Abhängigkeit vom Ausland verringert werden kann. Weil die Vorlage im Kantonsparlament ohne Gegenstimme angenommen wurde, existieren keine Gegenargumente.
Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»
Firmenbesitzerinnen oder Grossaktionäre sollen im Kanton Zürich mehr Steuern bezahlen. Das will die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre». Die Initiantinnen und Initianten haben es vor allem auf die Superreichen abgesehen. So sollen Personen, die mindestens 10 Prozent von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften besitzen, Einkünfte aus diesen Beteiligungen zu 70 Prozent statt wie heute zu 50 Prozent versteuern. Dies würde bei Kanton und Gemeinden jeweils zu Mehreinnahmen von rund 40 Millionen Franken im Jahr führen.
Unterstützt wird das Anliegen von Links-Parteien und der EDU. Ihrer Ansicht nach profitieren Grossaktionärinnen von einem Steuerrabatt, weil ihre Einkünfte nur teilweise versteuert werden müssen. Eine moderate Erhöhung dieser Teilbesteuerung sei vertretbar. Regierungsrat und bürgerliche Parteien wollen eine solche Steuererhöhung verhindern. Sie wäre ein Standortnachteil und führe dazu, dass vermögende Personen den Kanton Zürich verlassen würden.