- Die Regierungsrätinnen und Regierungsräte im Kanton Schwyz dürfen künftig keiner Nebenbeschäftigung mehr nachgehen.
- Sie erhalten dafür mehr Lohn – statt 180'000 Franken sind es 250'000 Franken jährlich. Das ist nach wie vor leicht unter dem Durchschnitt aller Kantonsregierungen.
- Das Stimmvolk hat das Gesetz über Magistratspersonen angenommen und den Regierungsjob zum Vollamt erklärt.
Gesetz über die Magistratspersonen
Kanton Schwyz: Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates und der kantonalen Gerichte
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JA
21'000 Stimmen
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NEIN
13'955 Stimmen
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgen damit dem Kantonsparlament, das die Vorlage bereits mit 79 zu 6 Stimmen gutgeheissen hatte. Für das Parlament war klar, dass das Regierungsamt nur noch als 100-Prozent-Job machbar ist. Das Referendum ergriffen hatte der Bund der Steuerzahler, ein Verein. Er befürchtete, dass der Regierungsposten mit der neuen Regelung für Unternehmer unattraktiv wird.
Mit diesem Verein gegen das Gesetz eingesetzt hatte sich SVP-Kantonsrat Beni Diethelm. Er zeigt sich enttäuscht nach der Abstimmung. «Offenbar hat das Argument verfangen, dass sich so Kosten sparen lassen. Ich bin gespannt, ob das so sein wird und werde das beobachten.»
Wir haben uns absichtlich zurückgehalten im Abstimmungskampf, aber offenbar sieht die Stimmbevölkerung die Lohnanpassung als gerechtfertigt an.
Gemäss der bisherigen Gesetzesgrundlage von 1968 üben Mitglieder der Kantonsregierung ein Hauptamt aus und dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen. Damit ist nun Schluss, denn neu gilt das Regierungsamt als Vollamt. Begründet wurde der Systemwechsel mit den gewachsenen Aufgaben eines Regierungsmitglieds. Auch sollen so Interessenskonflikte vermieden werden.
Mehr Lohn, aber weniger Rente
Als Kompensation erhalten die Regierungsmitglieder eine Lohnerhöhung: Sie verdienen neu 250'000 Franken pro Jahr. Landammann und Regierungsrat André Rüegsegger zeigt sich nach der Abstimmung positiv überrascht vom deutlichen Resultat. «Wir haben uns absichtlich zurückgehalten im Abstimmungskampf, aber offenbar sieht die Stimmbevölkerung die Lohnanpassung als gerechtfertigt an.» Das sei schön, so Rüegsegger.
Zum Ausgleich der Lohnerhöhung fällt das heutige lebenslange Ruhegehalt weg. Bei einer Abwahl oder einem Rücktritt erhalten die ehemaligen Regierungsmitglieder nur noch eine einmalige Abfindung. Damit sollen die neue Saläre mittelfristig kostenneutral ausfallen.