Sollen die Walliser Alters- und Pflegeheime per Gesetz dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe-Organisationen Zutritt zu gewähren? Der Abstimmungskampf zu dieser Vorlage ist emotional geführt worden. Am Ende fällt das Verdikt aber klar und deutlich aus: Das Walliser Stimmvolk sagt Ja – mit 76,6 Prozent.
Parteiparolen zweitrangig
Beihilfe zu Suizid ist in der Schweiz erlaubt. In vielen Alters- und Pflegeheimen ist das Thema aber trotzdem tabu. Rund die Hälfte der Walliser Heime haben sich dem assistierten Suizid bisher verschlossen. Nun müssen sie ihre Türen öffnen.
Katholisch-konservative Kreise haben diese Öffnung bekämpft. Vor allem im Oberwallis haben SVP und die Mitte die Gesetzesvorlage abgelehnt. Das Stimmvolk ist ihnen nicht gefolgt. Auch im Oberwallis resultierte ein Ja-Anteil von 65.5 Prozent.
Wenn es um das Sterben geht, dann ist sich jeder und jede am nächsten. Da verlieren Parteiparolen an Relevanz. Bei dieser Abstimmung ging es um Selbstbestimmung, Menschenwürde und Gleichstellung. Jedes Alters- und Pflegeheim soll fortan die gleichen Rahmenbedingungen bieten. Wenn Heimbewohnerinnen und -bewohner Beihilfe zu Suizid in Anspruch nehmen möchten, dann sollen sie das in ihrem Heim tun dürfen. Niemand soll das Heim dafür verlassen und beispielswiese ein Hotelzimmer für seine letzte Reise buchen müssen.
Alle Möglichkeiten – egal ob man sie auch nutzt
Die Befürchtungen der Gegner darüber, dass mit der Annahme des Gesetzes quasi die Büchse der Pandora geöffnet und damit der Druck auf betagte Menschen zunehmen werde, dürften übertrieben sein. Die Erfahrungen jener Heime, die Sterbehilfeorganisationen bereits Zutritt gewährt haben, zeigen, dass die Beihilfe zu Suizid nur in äusserst seltenen Fällen in Anspruch genommen wurde.
Die Mehrheit der Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dürfte sich indes gedacht haben, dass es gut zu wissen ist, wenn einem am Ende alle Möglichkeiten offenstehen. Egal ob man sie nutzt oder nicht.
Der Kanton Wallis ist damit einer der wenigen Kantone mit einer gesetzlichen Regelung für die Beihilfe zu Suizid in Alters- und Pflegeheimen.