- Die Walliser Stimmbevölkerung stimmt einer kantonalen Initiative zu, die den Schutz vor Grossraubtieren verbessern und deren Förderung verbieten will.
- 62.7 Prozent stimmten Ja, im Oberwallis waren es 80.8 Prozent.
- Ob die Initiative konkrete Auswirkungen hat, ist unklar. Die Jagdgesetzgebung ist grösstenteils Sache des Bundes.
Volksinitiative «Kanton Wallis ohne Grossraubtiere»
Kanton Wallis: Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere»
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JA
87'088 Stimmen
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NEIN
51'875 Stimmen
2017 hat ein Initiativkomitee eine Initiative eingereicht. Nach einer Prüfung wurde eine Teil-Passage des Initiativtextes gestrichen und nun stimmte die Stimmbevölkerung im Wallis über folgenden Wortlaut ab: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten.»
Was bedeutet das?
Betroffen von der Änderung wären Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal. Aber die Auswirkungen sind ungewiss, wie auch der Staatsrat bestätigt. Den Kantonen sind die Hände weitgehend gebunden, was die Regulierung von Grossraubtieren anbelangt.
Der Staatsrat ist jedoch der Ansicht, «dass die Volksabstimmung als wichtiger Indikator für die öffentliche Meinung und die Akzeptanz der Grossraubtier-Problematik angesehen werden sollte», führte er im Abstimmungsbüchlein aus.
Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage, die im Wallis nicht sehr zahlreich sind, wehrten sich gegen die unpräzise Formulierung «Grossraubtiere» – dadurch würden auch Arten wie Uhu oder Steinadler bedroht. Zudem sei unklar, was «Förderung» genau beinhalte.
Brigitte Wolf, Walliser Grossrätin für die Grünen, sieht nach der Abstimmung aber auch eine Chance, und zwar in der Formulierung «Schutz vor Grossraubtieren»: Sie verstehe darunter vor allem Herdenschutz. Und da gebe es Potenzial: «Der Kanton Wallis könnte zum Beispiel so etwas wie ein Herdenschutz-Kompetenzzentrum aufbauen.»