- Im Kanton Genf erleiden erweiterte Öffnungszeiten von Läden am Samstag und drei Sonntagsverkäufe Schiffbruch.
- Weiter stimmen die Genferinnen und Genfer dem Amtsenthebungsverfahren für Mitglieder der Kantonsregierung zu.
- Auch die Abschaffung lebenslanger Renten für Staatsräte findet an der Urne eine Mehrheit.
- Die Stimmbeteiligung liegt bei 54 Prozent.
Mindestens 3 Mitglieder in Gemeinde-Exekutiven
Kanton Genf: Verfassungsänderung Zusammensetzung von Gemeinde-Exekutiven
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JA
115'059 Stimmen
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NEIN
12'231 Stimmen
Amtsenthebungsverfahren Mitglieder des Staatsrats
Kanton Genf: Neues Amtsenthebungsverfahren für Mitglieder des Staatsrats
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JA
120'601 Stimmen
-
NEIN
11'125 Stimmen
Längere Ladenöffnungszeiten
Kanton Genf: Gesetz über die Ladenöffnungszeiten
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JA
64'716 Stimmen
-
NEIN
75'339 Stimmen
Initiative Abschaffung Renten Regierungsmitglieder
Kanton Genf: Initiative Abschaffung lebenslanger Renten für Regierungsmitglieder
-
JA
108'775 Stimmen
-
NEIN
30'945 Stimmen
Stichfrage Renten-Initiative oder Gegenvorschlag
Kanton Genf: Stichfrage Renten-Initiative oder Gegenvorschlag
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JA
69'402 Stimmen
-
NEIN
57'492 Stimmen
Gegenvorschlag Initiative Rentenabschaffung
Kanton Genf: Gegenvorschlag Kantonsrat Initiative Abschaffung Renten Regierungsmitglieder
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JA
73'223 Stimmen
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NEIN
57'510 Stimmen
53.8 Prozent der Genferinnen und Genfer lehnen eine Revision der Ladenöffnungszeiten ab. Das Gesetz hätte es den Läden erlaubt, an drei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember – einem Feiertag in Genf – zu öffnen und die Öffnungszeiten am Samstag von 18 bis 19 Uhr zu verlängern, während der Abendverkauf am Donnerstagabend bis 21 Uhr abgeschafft worden wäre.
Unverändert bleiben die übrigen Öffnungszeiten: Werktags werden die Läden um 19 Uhr und freitags um 19.30 Uhr geschlossen.
Die Gewerkschaften mit Unterstützung der Linken hatten dagegen das Referendum ergriffen. Entsprechend zufrieden zeigt sich die Unia: Mit diesem Votum bezeuge die Stimmbevölkerung ihre Solidarität mit dem Verkaufspersonal, heisst es in einer Mitteilung. Die Genferinnen und Genfer hätten erkannt, dass längere Öffnungszeiten nichts bringen würden. «Es wird keine einzige neue Stelle geschaffen. Vielmehr werden grosse Geschäfte gegenüber kleinen Läden begünstigt», schreibt die Unia.
Staatsräte können des Amtes enthoben werden
In Genf können Mitglieder der Kantonsregierung ab der nächsten Legislaturperiode des Amtes enthoben werden. Das hat das Genfer Stimmvolk mit grosser Mehrheit entschieden. Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91.6 Prozent gut. Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht.
Die Vorlage kam im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.
Aus für lebenslange Renten von Staatsräten
Durch die Affäre Maudet ist im Kanton Genf auch die Debatte über die Abschaffung der lebenslangen Rente für Staatsräte nach mindestens acht Jahren Amtszeit wieder aufgeflackert. Gemäss den bisher ausgezählten Stimmen sollen Exekutiv-Mitglieder ab ihrem achten Amtsjahr keinen Anspruch mehr auf eine lebenslange Rente haben: Die Stimmenden ziehen die Initiative der Grünliberalen mit 54.7 Prozent dem vom Grossen Rat ausgearbeiteten Gegenvorschlag vor.
Die Initiative sieht vor, dass Staatsräte und der Kanzler für maximal 24 Monate 70 Prozent ihres letzten Gehalts erhalten. Damit würden ihre Leistungen denen der Arbeitslosenversicherung angeglichen. Diese Lösung bringt ihr Rentensystem jedoch nicht mit dem Bundesrecht in Einklang, weshalb der Grosse Rat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hatte.