Streichung Gemeindebeiträge an Ergänzungsleistungen
Kanton Schwyz: Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen
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JA
30'491 Stimmen
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NEIN
20'557 Stimmen
Der Kanton Schwyz muss bei den Ergänzungsleistungen (EL) künftig für die gesamten Kosten aufkommen. Dies hat die Bevölkerung mit knapp 60 Prozent Ja-Stimmen entschieden. Bis anhin teilten sich der Kanton und die Gemeinden die Kosten. Die Stimmberechtigten des Kantons folgen damit der Empfehlung des Kantonsrats, der die Teilrevision des EL-Gesetzes mit 56 zu 33 Stimmen annahm. Die Regierung war dagegen.
Petra Steimen, ist als zuständige Regierungsrätin nicht überrascht, dass die Bevölkerung gegen ihre Empfehlung entschieden hat. «Die Gemeinden und eine Mehrheit der Parteien hat sich im Vorfeld für ein Ja ausgesprochen. Daher war das deutliche Ergebnis zu erwarten», sagt sie gegenüber SRF. Die neue Regelung wird den Kanton Schwyz etwa 14.5 Millionen Franken pro Jahr mehr kosten.
Entlastung der Gemeinden
Ergänzungsleistungen werden ausbezahlt, wenn eine Person mit den Geldern aus AHV und IV nicht über die Runden kommt. Die Teilrevision des Gesetzes ist eine Reaktion auf die Anpassung der kantonalen Pflegefinanzierungsverordnung, die anfangs Jahr erfolgte. Diese hatte eine hohe finanzielle Belastung der Gemeinden zur Folge, weil sie neu die ungedeckten Pflegekosten übernehmen müssen. Nun sollen sie bei den Ergänzungsleistungen entlastet werden.
Die Gemeinden und eine Mehrheit der Parteien hat sich im Vorfeld für ein Ja ausgesprochen. Daher war das deutliche Ergebnis zu erwarten.
Zufrieden ist man beim Ja-Lager über den Ausgang der Abstimmung – etwa Kantonsrat Stefan Langenauer von der Mitte Schwyz, der sich dafür eingesetzt hat, dass der Kanton künftig die gesamten EL-Kosten übernehmen muss. Vom Ergebnis überrascht ist aber auch er nicht: «Wir hatten eine klare Mehrheit im Parlament und sehr viel Unterstützung aus den Gemeinden. Die 60 Prozent entsprechen deshalb meinen Erwartungen», sagt er.
Wer für die Ergänzungsleistungen aufkommt, das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In Zug etwa übernimmt auch der Kanton die gesamten Kosten, in Luzern bezahlen die Gemeinden 70 Prozent daran.