Solothurner Gemeinden sollen das Ausländerstimmrecht einführen dürfen, wenn sie das möchten. Das verlangt eine kantonale Volksinitiative, über die am 26. September abgestimmt wird.
Die Initiative will für den Kanton Solothurn, was in den Kantonen Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden bereits gilt: Dort können die Gemeinden selber entscheiden, ob bei ihnen Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) mitreden können oder nicht. Bislang sind es nur wenige Gemeinden, welche das erlauben.
Anders sieht die Situation in der Westschweiz aus. In den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt können Ausländerinnen und Ausländer in allen Gemeinden wählen und abstimmen. Diese Kantone kennen das obligatorische Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten. Neuenburg hat es bereits 1849 eingeführt. Neuenburg und Jura kennen zudem das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene.
Regierung unterstützt linke Vorlage
Im Kanton Solothurn wurde das Anliegen von der Jungen SP Region Olten lanciert und wird von weiteren linken Parteien sowie der GLP unterstützt. Die Regierung hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Dass noch immer ein Viertel der Menschen nicht mitbestimmen dürfen, weil sie keinen Schweizer Pass haben, ist ein Demokratiedefizit.
Wer Steuern zahle, solle auch mitbestimmen dürfen, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter. Zudem gehe es darum, niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer in die politische Verantwortung zu integrieren. Viele Gemeinden hätten nämlich Mühe, ihre Ämter zu besetzen. Ausserdem stärke es die Gemeindeautonomie, wenn den Gemeinden das Ausländerstimmrecht nicht mehr verboten werde.
Flickenteppich bei Annahme?
FDP, SVP und CVP haben sich gegen die Initiative ausgesprochen. Auch der Solothurner Einwohnergemeindeverband empfiehlt ein Nein.
Wer mitbestimmen will, muss integriert sein und eine emotionale Bindung zum Wohnort haben. Die Niederlassungsbewilligung ist zu wenig.
Wer sich politisch engagieren wolle, solle sich einbürgern lassen, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner. Das Stimm- und Wahlrecht müsse am Schluss einer erfolgreichen Integration stehen, nicht am Anfang. Und wenn einige Gemeinden das Ausländerstimmrecht einführen und andere nicht, führe das zu einem unübersichtlichen Flickenteppich und zu einer Ungleichbehandlung der niedergelassenen Personen.