Zum Inhalt springen

Abstimmung Stadt Frauenfeld Der Stadtpräsident darf nicht auch National- oder Ständerat sein

Das Thurgauer Novum: Die Frauenfelder Stimmbevölkerung untersagt dem Stadtpräsidium ein Doppelmandat in Bern.

Teilrevision Gemeindeordnung: Unvereinbarkeit

Frauenfeld: Revision Gemeindeordnung: Unvereinbarkeit Stadtpräsidium mit Ständerats- oder Nationalratsmandat

  • JA

    62.4%

    4'656 Stimmen

  • NEIN

    37.6%

    2'808 Stimmen

Das Frauenfelder Stadtpräsidium darf nicht mehr gleichzeitig in Bern politisieren: Die Abstimmung zur Unvereinbarkeit des Stadtpräsidiums mit einem Mandat im National- oder Ständerat ist mit einem Ja-Stimmenanteil von über 62 Prozent deutlich ausgefallen.

«Entweder oder»

Damit darf das Frauenfelder Stadtpräsidium nicht mehr gleichzeitig an der Murg und an der Aare poltisieren. 4656 Wählerinnen und Wähler habe der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. 2808 Frauenfelderinnen und Frauenfeld haben dazu ein Nein in die Urne gelegt. Die Stimmberechtigten entschieden sich damit fürs Motto «entweder oder».

Dass der Stadtpräsident in Bern politisiert ist nicht gewünscht.
Autor: Anders Stokholm Frauenfelder Stadtpräsident

Überhaupt erst vors Volk gekommen ist die Vorlage durch einen überparteilich abgestützten Vorstoss im Gemeindeparlament. Die Motion ist von 26 der insgesamt 40 Gemeinderäte unterzeichnet worden.

Begründung: Für die Motionäre ist klar, dass ein zusätzliches nationales Amt neben dem Vollamt im Stadtrat nicht drinliegt. Die Motionäre haben ihren Vorstoss eingereicht, nachdem wenige Wochen zuvor der amtierende FDP-Stadtpräsident Anders Stockholm die Wahl in den Ständerat knapp verpasst hatte.

Haltung des Stadtrates: Für den Stadtrat liegt es im Interesse der Städte, dass ihre Exekutivmitglieder in der Bundesversammlung möglichst zahlreich vertreten sind. «So können Anliegen der Städte direkt in die Politik einfliessen», schreibt der Stadtrat in der Antwort auf die Motion. Dass dies gehe, würden Stadtpräsidenten aus anderen Städten vormachen.

Novum im Thurgau: Auf kantonaler Ebene sieht die Kantonsverfassung vor, dass nur ein Mitglied der Thurgauer Kantonsregierung der Bundesversammlung angehören darf. Auf städtischer Ebene ist diese Regelung ein Novum im Kanton Thurgau.

SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 26.09.21, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel