- Im Tessin unterliegen künftig alle Ausgaben von über 30 Millionen Franken einem obligatorischen Finanzreferendum.
- Das Stimmvolk hat dem Gegenvorschlag des Grossen Rates zu einer SVP-Volksinitiative mit 51.9 Prozent Ja-Anteil zugestimmt.
- Ebenfalls angenommen wurde eine Initiative, welche die Rückerstattung von Gerichtskosten bei Notwehr fordert.
- Die Einführung eines amtlichen Formulars zu Beginn des Mietverhältnisses wurde abgelehnt.
Gegenvorschlag zum obligatorischen Finanzreferendum
Kanton Tessin: Gegenvorschlag des Kantonsrats zum Obligatorischen Finanzreferendum
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JA
46'796 Stimmen
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NEIN
43'400 Stimmen
Über alle Budgetposten von über 30 Millionen Franken und alle jährlichen Ausgaben von über sechs Millionen Franken bei einer Mindestdauer von vier Jahren kann künftig das Stimmvolk an der Urne sein Veto einlegen.
Dies sieht der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative vor, welchem der Tessiner Souverän mit 46'796 Ja- gegen 43'400 Nein-Stimmen zugestimmt hat, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Der Gegenvorschlag sieht ein indirektes obligatorisches Finanzreferendum vor. Das heisst: Für eine Abstimmung an der Urne braucht es vorab die Zustimmung von mindestens einem Drittel des anwesenden Parlaments oder 25 Parlamentariern.
Initiative der SVP wurde verworfen
Initiative für obligatorisches Finanzreferendum
Kanton Tessin: Volksinitiative für ein obligatorisches Finanzreferendum
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JA
38'992 Stimmen
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NEIN
54'337 Stimmen
Die von der SVP lancierte Volksinitiative, welche an der Urne mit 54'337 Nein-Stimmen gegenüber 38'992 Ja-Stimmen verworfen wurde, setzte die Grenze für ein obligatorisches Finanzreferendum tiefer an: Sie verlangte dieses bereits bei Budgetposten von über 20 Millionen Franken und jährlichen Ausgaben von über fünf Millionen Franken während mindestens vier Jahren.
Das Ergebnis der Stichfrage fiel deutlich aus. 58.4 Prozent oder 48'459 Stimmen sprachen sich für den Gegenvorschlag aus, für die Initiative 34'543 Stimmen (41.6 Prozent).
Rückerstattung der Gerichtskosten bei Notwehr
Die Volksinitiative «Opfer von Aggressionen sollen nicht für die Kosten der Verteidigung bei Notwehr aufkommen müssen» hat der Tessiner Souverän mit 52.4 Prozent oder 51'346 Ja- gegen 46'554 Nein-Stimmen angenommen. Die Initiative fordert, dass der Staat alle Kosten für die Pflichtverteidigung vor Gericht übernimmt, wenn eine in Notwehr handelnde Person ihren Angreifer verletzt oder tötet.
Volksinitiative «Aggressionsopfer ohne Kosten bei Notwehr»
Kanton Tessin: Volksinitiative «Opfer von Aggressionen müssen Kosten der Selbstverteidigung nicht tragen»
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JA
51'346 Stimmen
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NEIN
46'554 Stimmen
Über die Initiative wurde bereits zum zweiten Mal abgestimmt. Grund für die Abstimmungswiederholung ist eine vom Bundesgericht gutgeheissene Beschwerde gegen eine Formulierung in der Abstimmungsbroschüre. Das Tessiner Stimmvolk hatte die von Giorgio Ghiringhelli lancierte Initiative bei der ersten Abstimmung im Februar 2020 ganz knapp mit 50.26 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Der ehemalige freie Journalist und Gründer der Bewegung «Guastafeste – Spielverderber» Ghiringhelli, stand bereits hinter der 2013 angenommenen Initiative für ein Verschleierungsverbot.
Die dritte im Tessin durchgeführte Abstimmung betraf die Einführung eines amtlichen Formulars zu Beginn des Mietverhältnisses. Dieses soll gemäss Informationen des Mieterverbands der Südschweiz, welcher die Initiative lanciert hatte, missbräuchliche Anfangsmieten verhindern.
Initiative für transparente Mieten
Kanton Tessin: Volksinitiative «Nein zu missbräuchlichen Mieten, ja zu Transparenz»
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JA
44'060 Stimmen
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NEIN
53'600 Stimmen
Tessinerinnen und Tessiner lehnten die Volksinitiative «Nein zu missbräuchlichen Mieten, Ja zu Transparenz: für die Einführung des amtlichen Formulars zu Beginn des Mietverhältnisses» mit 54.9 Prozent oder 53'600 Nein- zu 44'060 Ja-Stimmen ab. Ein amtliches Formular zu Beginn des Mietverhältnisses kennen die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt, Zug und Zürich.