Das Tessiner Stimmvolk entscheidet über die Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums. Während die Initiative der SVP verlangt, dass alle Budgetposten von über 20 Mio. Franken neu einem obligatorischen Referendum unterliegen, legt der Gegenvorschlag die Hürde auf 30 Mio.
Die zweite Vorlage ist die Initiative «Opfer von Aggressionen sollen nicht für die Kosten der Verteidigung bei Notwehr aufkommen müssen». Verletzt oder tötet eine in Notwehr handelnde Person ihren Angreifer, übernimmt der Staat die Kosten für die Pflichtverteidigung. Damit seien jedoch nicht alle Kosten gedeckt, so die Initianten. Deshalb verlangt die Initiative die Rückerstattung aller Kosten durch den Staat.
Das Volk muss zum zweiten Mal über diese Initiative abstimmen. Grund ist eine vom Bundesgericht gutgeheissene Beschwerde von Giorgio Ghiringhelli gegen eine Formulierung in der Abstimmungsbroschüre. Dort hiess es, die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung und verletze Bundesrecht. Gemäss Bundesgericht ist diese Formulierung jedoch ungenau.
Die dritte Vorlage sieht vor, dass zum Beginn eines Mietverhältnisses ein amtliches Formular eingeführt wird.