Das Volk entscheidet am 7. März 2021 über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz). Dagegen war das Referendum ergriffen worden.
Ziel der Vorlage
Mit der elektronischen Identität (E-ID) soll es im Internet einfacher und sicherer werden. Die Nutzerinnen und Nutzer werden eindeutig identifiziert, damit sie Waren sicher online bestellen und staatliche oder private Dienstleistungen beziehen können. Mit der E-ID soll jemand zum Beispiel einen Strafregisterauszug ohne Behördengang anfordern können.
Das ist neu
Die Eidgenössische E-ID-Kommission (Eidcom) wird für die Anerkennung der Aussteller von E-ID zuständig sein und diese auch beaufsichtigen. Als Herausgeberin in den Startlöchern ist die Swiss Sign Group, die die Swiss ID betreibt. Zum Konsortium gehören Post, SBB, Swisscom, Six, Grossbanken und Versicherungen.
Eine E-ID ist im Wesentlichen ein staatlich anerkanntes Login. Damit sollen auch die Zahl der Passwörter und Logins reduziert werden. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen kostenlosen Antrag. Diesen übermittelt die Anbieterin dann an den Bund, der die Identität der anstragstellenden Person prüft.
Drei Argumente dafür
- Die gängigen Identifikationsmittel wie E-Mail-Adresse und Passwort sind zu unverbindlich und umständlich. Die E-ID erlaubt ein sicheres Identifikationsverfahren für alle.
- Staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel sind für die weitere Entwicklung von Online-Geschäften und E-Government-Anwendungen wichtig.
- Die Kontrolle bleibt beim Staat. Dies garantiert, dass der Datenschutz eingehalten wird.
Drei Argumente dagegen
- An die Stelle der Passbüros treten Unternehmen wie Banken und Versicherungen, welche sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern verwalten. Das birgt Risiken für den Datenschutz und Missbrauchspotenzial.
- Die Ausstellung einer elektronischen ID darf nicht Privaten überlassen werden, die mit den Daten Profit machen wollen.
- Der Bund könnte problemlos selbst einen digitalen Pass herausgeben. Das Herausgeben von Ausweisen muss grundsätzlich in staatlicher Hand bleiben.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen das Gesetz zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 144 Mitglieder dafür aus, 51 dagegen. Im Ständerat wurde das Gesetz mit 35 zu 2 Stimmen gutgeheissen.