Der internationale Trend ist klar: Steuern auf Kapitaleinkommen aus Dividenden sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Im Vergleich zu anderen Staaten besteuert die Schweiz Kapitaleinkommen zwar relativ tief – dafür kennt die Schweiz eine Vermögenssteuer, die in vielen Staaten abgeschafft wurde.
Ein umfassender internationaler Vergleich zur Steuerbelastung auf Kapitaleinkommen für natürliche Personen sei wegen der verschiedenen nationalen Steuersysteme nur schwer durchführbar, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft zur Initiative Kapitalbesteuerung.
Bei der Dividendenbesteuerung sei ein Vergleich jedoch basierend auf Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) möglich. 38 Staaten zählt die Organisation. Die meisten Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder. Um eine wirtschaftliche Doppelbelastung bei den Gewinnen durch Dividenden zu vermeiden, haben die meisten OECD-Staaten um die Jahrtausendwende ihre Steuergesetze angepasst.
Steuern auf Gewinne aus Dividenden sinken
Obwohl die Ausgestaltung der Gesetze sehr unterschiedlich sei, gehe international die Tendenz bei den Dividenden klar in Richtung steuerliche Entlastung, hiess es in der Botschaft. In den meisten OECD-Staaten werden Dividenden also weniger hoch besteuert als Arbeitseinkommen. Dies entweder, indem nicht der gesamte Gewinn besteuert wird, oder indem der Steuersatz tiefer ist als bei allen anderen Einkommen.
Die sogenannte «99-Prozent-Initiative» wollte dies ändern. Sie wollte diese Einkommen zu 150 Prozent besteuern und nicht wie Lohneinkommen zu 100 Prozent. In einigen OECD-Staaten sind Dividenden ganz von der Steuer befreit.
Die meisten Staaten kennen wie die Schweiz das System, dass der Lohn progressiv und separat vom Kapitaleinkommen besteuert wird. Das bedeutet, dass der Steuersatz steigt, je mehr man verdient.
Im Schweizer Steuersystem muss nur ein bestimmter Prozentsatz der Kapitaleinkommen besteuert werden – und dies zu einem Steuersatz, der unabhängig vom Gewinn ist. Die Initiative wollte wiederum, dass die Gewinne ab einem bestimmten Schwellenbetrag zu 150 Prozent besteuert werden.
Schweizer Vermögenssteuer als Ausnahme
«Mit dem heutigen Modell bietet die Schweiz im OECD-Vergleich eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung für die Besteuerung von Dividendeneinkommen von natürlichen Personen», schrieb der Bundesrat in der Botschaft weiter. Sei dieses Verfahren nicht mehr anwendbar, sei die Schweiz bei der Besteuerung von Dividenden bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent im OECD-Vergleich «höchstens durchschnittlich attraktiv».
Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz steuerfrei – in den meisten OECD-Staaten ist dies nicht der Fall.
Anstelle dessen wird in der Schweiz eine allgemeine Vermögenssteuer erhoben. Viele andere Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Italien und zuletzt auch Frankreich, haben die Vermögenssteuer abgeschafft. Bei denjenigen OECD-Staaten, die auch heute noch eine Vermögenssteuer erheben, macht diese weniger als 0.5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus. Die Schweiz liegt hingegen mit einem Wert von 1.1 Prozent des BIP bei der Vermögenssteuer mit Abstand an der Spitze.