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Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot»: Darum geht es
Aus SRF News vom 01.02.2021.
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Auf einen Blick Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» kurz erklärt

Volk und Stände entscheiden am 7. März 2021 über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot».

Ziel der Initiative

Die Initiative will die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten verbieten. Zudem wird in der Verfassung verankert, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Das Verbot gilt für vermummte Demonstranten wie für Musliminnen, die ihr Gesicht verhüllen.

Das ist neu

Die Nutzung des öffentlichen Raums liegt bisher in der Hoheit der Kantone. Neu würde die Gesichtsverhüllung in der Verfassung schweizweit geregelt und verboten. Verboten würde die Verhüllung etwas auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur.

Das Verhüllungsverbot gilt auch für Touristinnen, die zum Beispiel einen Niqab tragen. Ausnahmen sind ausschliesslich in Sakralstätten und aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums möglich.

Drei Argumente dafür

  • Das Verhüllungsverbot schafft Sicherheit – die Behörden können konsequent gegen vermummte Straftäter vorgehen.
  • Frauen können nicht mehr zur Verhüllung gezwungen werden. Das sorgt für mehr Gleichberechtigung.
  • Die Verhüllung des Gesichts steht im Widerspruch zur freiheitlichen Staatsordnung der Schweiz.

Drei Argumente dagegen

  • Das Verbot der Verhüllung greift unverhältnismässig in die verfassungsmässigen Grundrechte unseres liberalen Staats ein.
  • Betroffene Frauen könnten nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen und sich wegen des Verbotes ganz zurückziehen
  • Bereits heute kann niemand zum Tragen einer Burka gezwungen werden: Wer jemanden zur Verhüllung zwingt, erfüllt den Strafbestand der Nötigung und kann bestraft werden.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich mit 114 zu 76 Stimmen dagegen aus. Der Ständerat lehnte sie mit 34 zu 9 Stimmen ab.

Parolen der acht grössten Parteien zur Initiative für ein Verhüllungsverbot

JASVP | EDU
NEINGrüne | SP | GLP | Mitte | FDP
StimmfreigabeEVP
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Gegenvorschlag zur Initiative Verhüllungsverbot: Darum geht es
Aus SRF News vom 27.02.2021.
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Der indirekte Gegenvorschlag

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Das Parlament hat zur Initiative für ein Verhüllungsverbot einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser wurde im Nationalrat mit 133 zu 77 Stimmen angenommen, im Ständerat mit 35 zu 8 Stimmen. Das Bundesgesetz über die Gesichtverhüllung tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und das Bundesgesetz nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird.

Gemäss Gesetestext müssen Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Das gilt zum Beispiel bei Kontrollen im öffentlichen Verkehr oder in Amtsstellen. Wer das nicht tut, dem drohen Bussen und die Verweigerung von Leistungen.

10vor10, 29.01.2021, 21.50 Uhr ; 

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