Volk und Stände entscheiden am 7. März 2021 über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot».
Ziel der Initiative
Die Initiative will die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten verbieten. Zudem wird in der Verfassung verankert, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Das Verbot gilt für vermummte Demonstranten wie für Musliminnen, die ihr Gesicht verhüllen.
Abstimmungstext
Das ist neu
Die Nutzung des öffentlichen Raums liegt bisher in der Hoheit der Kantone. Neu würde die Gesichtsverhüllung in der Verfassung schweizweit geregelt und verboten. Verboten würde die Verhüllung etwas auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur.
Das Verhüllungsverbot gilt auch für Touristinnen, die zum Beispiel einen Niqab tragen. Ausnahmen sind ausschliesslich in Sakralstätten und aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums möglich.
Drei Argumente dafür
- Das Verhüllungsverbot schafft Sicherheit – die Behörden können konsequent gegen vermummte Straftäter vorgehen.
- Frauen können nicht mehr zur Verhüllung gezwungen werden. Das sorgt für mehr Gleichberechtigung.
- Die Verhüllung des Gesichts steht im Widerspruch zur freiheitlichen Staatsordnung der Schweiz.
Drei Argumente dagegen
- Das Verbot der Verhüllung greift unverhältnismässig in die verfassungsmässigen Grundrechte unseres liberalen Staats ein.
- Betroffene Frauen könnten nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen und sich wegen des Verbotes ganz zurückziehen
- Bereits heute kann niemand zum Tragen einer Burka gezwungen werden: Wer jemanden zur Verhüllung zwingt, erfüllt den Strafbestand der Nötigung und kann bestraft werden.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich mit 114 zu 76 Stimmen dagegen aus. Der Ständerat lehnte sie mit 34 zu 9 Stimmen ab.